Schon vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen - davon träumen viele Menschen in Deutschland. Dafür zählt jedoch nicht nur, wie lange man gearbeitet hat.
Wer schon mit 63 Jahren in Rente will, muss eine bestimmte Anzahl an Beitragszeiten nachweisen können - das sind die Jahre, in denen man gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Es gibt allerdings noch andere Zeiten, die anerkannt werden können, auch wenn keine Beiträge gezahlt wurden - sogenannte Anrechnungszeiten.
Sie sind auch deshalb wichtig, da sie für bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) berücksichtigt werden und Einfluss auf die Rentenhöhe haben können, betont die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf Nachfrage von inFranken.de.
Anrechnungszeiten für die Rente - was außer Beitragsjahren zählt
Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind laut der DRV:
- Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Arbeitslosigkeit
- Bezug von Arbeitslosengeld II (im Zeitraum 1.1.2011 - 31.12.2022)
- Bezug von Bürgergeld (im Zeitraum ab 1.1.2023)
- Schulbesuch und Studium
Unter bestimmten Voraussetzungen können demnach auch die Ausbildungssuche und der Rentenbezug vor dem 55. beziehungsweise 67. Geburtstag angerechnet werden.
Schwangerschaft und Studium - diesen Einfluss haben Anrechnungszeiten auf die Rentenhöhe
Anrechnungszeiten spielen der DRV zufolge bei der Erfüllung der Wartezeiten von 35 und 45 Versicherungsjahren eine entscheidende Rolle. Diese Wartezeiten sind Voraussetzung für verschiedene Rentenarten, wie die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein.
Darüber hinaus können Anrechnungszeiten auch die Rentenhöhe beeinflussen. Ähnlich wie bei Beitragszeiten werden dafür sogenannte Entgeltpunkte berechnet. Die Höhe dieser Punkte hängt individuell vom Erwerbsverlauf ab und berücksichtigt den Durchschnittswert aller gezahlten Beiträge.