Im Alter genug Geld zum Leben zu haben, ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Unter gewissen Voraussetzungen profitieren Rentner jedoch von einer Sonderregelung.
Jeder Vierte bekommt nach 45 Jahren laut Bundesarbeitsministerium weniger als 1300 Euro Rente - die Angst, im Alter nicht genügend Geld zum Leben zu haben, ist allgegenwärtig. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen auch nach dem regulären Renteneintrittsalter weiterarbeiten - 2024 traf das sogar auf rund ein Fünftel der 65- bis 69-Jährigen in Deutschland zu.
Verdient man sich im Alter beispielsweise durch Arbeit oder Mieteinnahmen etwas dazu, hat das auch Auswirkungen auf die Steuern. Steuerpflichtige Rentner können dann unter Umständen von Steuerfreibeträgen profitieren. Dazu zählt auch der sogenannte Altersentlastungsbetrag (Einkommenssteuergesetz, § 24a). Um von diesem profitieren zu können, müssen laut dem Portal Finanztip jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Altersentlastungsbetrag: Diese Rentner profitieren von dem Steuerbonus
Wie das Vermögenszentrum VZ im Netz erklärt, gilt der Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige über 65 mit Nebeneinkünften. Wie hoch dieser ausfällt, ist demnach abhängig vom Geburtsjahr. Wer beispielsweise 2024 65 geworden ist, darf sich ab 2025 über einen Altersentlastungsbetrag von 13,2 Prozent der Nebeneinkünfte freuen - maximal könne dieser jedoch 627 Euro betragen. Diese Voraussetzungen müssen laut Finanztip also erfüllt sein:
- Du hast im vergangenen Jahr das 64. Lebensjahr vollendet - also deinen 65. Geburtstag gefeiert.
- Du beziehst nicht nur die gesetzliche Rente, sondern hast auch steuerpflichtige Nebeneinkünfte. Dazu zählen beispielsweise Lohn, Miet- oder Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z.B. Aktien, Riester-Renten oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
- Deine Einkünfte müssen in Summe positiv sein.
Damit der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wird, musst du nichts weiter tun. Als Arbeitnehmer wird dieser bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt - beziehst du andere Einkünfte, rechnet dir das Finanzamt den Steuerfreibetrag an. Einmal angerechnet, bleibt der Prozentsatz für die Begünstigten dann auch lebenslang gleich.
Wie hoch fällt der Altersentlastungsbetrag für dich aus?
Eine schlechte Nachricht gibt es jedoch für alle, die den 65. Geburtstag bisher noch nicht gefeiert haben. Denn mit jedem Jahr sinkt der Altersentlastungsbetrag um weitere 0,4 Prozentpunkte. Laut Bundesfinanzministerium soll der Steuerbonus im Jahr 2058 dann sogar bei 0 Prozent liegen - und dementsprechend abgeschafft werden. Für die folgenden Jahre gelten dem Finanzministerium zufolge demnach folgende Altersentlastungsbeträge:
- Altersentlastungsbetrag 2025: 13,2 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 627 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2026: 12,8 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 608 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2027: 12,4 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 589 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2028: 12,0 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 570 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2029: 11,6 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 551 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2030: 11,2 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 532 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2031: 10,8 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 513 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2032: 10,4 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 494 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2033: 10,0 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 475 Euro
- Altersentlastungsbetrag 2034: 9,6 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 456 Euro