Pflegeversicherung 2027: Für Kinderlose wird es deutlich teurer

Ab 2027 erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose spürbar. Die Bundesregierung plant einen Zuschlag, der Millionen betrifft.

Für Menschen ohne Kinder wird die Pflegeversicherung ab Januar 2027 voraussichtlich teurer: Der Zuschlag zum Beitrag soll um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden – von bisher 0,6 auf dann 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das bedeutet für viele Versicherte künftig spürbare Mehrkosten. Anfang Oktober teilte die Bundesregierung mit, dass das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zügig in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden, damit die neue Regelung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

Bei einem beitragspflichtigen Bruttogehalt von 4000 Euro wären das 12 Euro mehr im Monat beziehungsweise 144 Euro im Jahr. Der allgemeine Beitragssatz soll zunächst bei 3,6 Prozent bleiben. Anders als den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse tragen Beschäftigte den Zuschlag allein.

Pflegeversicherung 2027: Mehrkosten nach Gehalt

Wie stark sich die geplante Erhöhung auswirkt, zeigen die folgenden Rechenbeispiele:

Bruttomonatsgehalt Mehr pro Monat Mehr pro Jahr
2000 Euro 6 Euro 72 Euro
3000 Euro 9 Euro 108 Euro
4000 Euro 12 Euro 144 Euro
5000 Euro 15 Euro 180 Euro

Zusätzlich sollen 2027 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen. Das könnte im Extremfall pro Jahr weitere 1200 Euro Mehrkosten ausmachen. Für die soziale Pflegeversicherung gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb müsste der Kinderlosenzuschlag auch auf ein höheres Einkommen gezahlt werden als im laufenden Jahr.

DGB kritisiert den Zuschlag für Kinderlose

Die Pläne der Bundesregierung stoßen beim Deutschen Gewerkschaftsbund auf Kritik. "Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in einem Statement auf der Internetseite des Gewerkschaftsbunds.

Wer den Beitragszuschlag für Kinderlose zahlen muss

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums müssen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung seit 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Zuschlag entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund jemand keine Kinder hat – ob aus bewusster Entscheidung oder krankheitsbedingt.

Von der Zahlung ausgenommen sind:

  • kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind,
  • Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie
  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung.

Für kinderlose Menschen mit Behinderung gilt eine weitere Ausnahme: Sind sie wegen ihrer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, und deshalb über das 25. Lebensjahr hinaus beitragsfrei über ihre Eltern familienversichert, müssen sie ebenfalls keinen Zuschlag zahlen. Das gilt, wenn die Familienversicherung sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung besteht.

Pflegeversicherungsbeitrag nach Kinderzahl: Bisherige Beitragssätze

Seit Juli 2023 gelten für Eltern je nach Kinderzahl unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren wird jeweils ein Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten gewährt. Insgesamt ist die Entlastung auf 1,0 Beitragssatzpunkte begrenzt.

Bis zur geplanten Änderung gelten laut Gesundheitsministerium folgende Beitragssätze:

Kinderzahl Beitragssatz
Ohne Kinder 4,20 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,40 %)
1 Kind 3,60 % (lebenslang; Arbeitnehmer-Anteil: 1,80 %)
2 Kinder 3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 %)
3 Kinder 3,10 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3 %)
4 Kinder 2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,05 %)
5 und mehr Kinder 2,60 % (Arbeitnehmer-Anteil: 0,8 %)

Dauer des Kinderabschlags in der Pflegeversicherung

Der Abschlag gilt laut Bundesgesundheitsministerium bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden nicht mehr berücksichtigt. Haben Eltern ausschließlich Kinder über 25 Jahren, gilt für sie lebenslang die Beitragsstufe "1 Kind".

Pflegereform 2027: Expertenkommission soll langfristige Lösungen erarbeiten

Eine Expertenkommission soll bis Ende Januar Vorschläge für eine dauerhaft stabile Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen. Auf dieser Grundlage ist bis zum 1. Juli 2027 eine umfassendere Reform geplant; hier gibt es weitere geplante Reformschritte zur Pflegeversicherung.

Die Kommission soll außerdem Empfehlungen dazu erarbeiten, wie Prävention und Rehabilitation stärker genutzt werden können. Damit richtet sich die weitere Reformdebatte neben der Finanzierung auch auf die Versorgung von Pflegebedürftigen.

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