Warum sind so viele Elektroautos aus China in hohen Vollkasko-Typklassen eingestuft?
Viele E-Autos von chinesischen Herstellern sind von der Versicherungswirtschaft in der Vollkaskoversicherung in eine hohe und damit teure Typklasse eingestuft.
"Die von Ihnen genannten chinesischen Fahrzeugmodelle basieren noch auf den sogenannten Ersteinstufungen", erklärt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherer. Wenn für neue Modelle noch keine Schadenbilanzen berechnet werden können, wird unter anderem die Schadenerwartung von vergleichbaren Fahrzeugen herangezogen.
In der Vollkaskoversicherung werden zudem Informationen aus Crashtests genutzt, um den Reparaturaufwand für einen durchschnittlichen Unfall im Stadtverkehr ermitteln zu können. Auch die Ersatzteilbeschaffung kann eine Rolle spielen - die teure, teilweise lange dauernde Lieferung von Ersatzteilen aus China hatte die Stiftung Warentest unter anderem als Grund angegeben.
Anders formuliert: BYD, Leapmotor & Co. müssen nicht unbedingt dauerhaft in einer hohen Typklasse eingestuft sein. Wenn die ersten konkreten Schadensbilanzen vorliegen, kann sich das auch deutlich ändern.
Was sollten Besitzer von Autos mit hohen Typklassen tun?
Besitzer von Autos mit hohen Typklassen sollten vor allem eins tun: vergleichen! Von den rund 50 Tarifmerkmalen bei der Kfz-Versicherung ist die Typklasse zwar ein sehr wichtiges, aber bei weitem nicht das einzige Kriterium. Entscheidender sind das Alter des Fahrers und der mit den Jahren erworbene Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreie Zeiten.
Weil es so viele Tarifmerkmale gibt, hat man zudem auch viele Möglichkeiten, bei der Versicherung zu sparen – ohne Abstriche bei der Leistung machen zu müssen. Je nach Versicherungsgesellschaft zahlt es sich beispielsweise im wahrsten Sinne des Wortes aus, ob das Auto nachts in einer abschließbaren Garage statt an der öffentlichen Straße abgestellt ist oder ob man seinen Versicherungsbeitrag einmal jährlich statt in mehreren Raten zahlt.
Wann kann man die Autoversicherung wechseln? Warum wird immer der 30. November als Stichtag genannt?
Das Versicherungsjahr endet in der Regel am 31. Dezember, daher muss die Kündigung einen Monat vor Vertragsende - also bis zum 30. November - dem Versicherer vorliegen. Erhöht der Versicherer den Beitrag, hat man gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zudem ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung dafür muss einen Monat nach Ereigniseintritt - also nach Erhalt des Schreibens zur Beitragserhöhung - erfolgen.
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