Ab 2027 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Vor allem Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen mit deutlichen Mehrkosten rechnen.
Gut verdienende Beschäftigte müssen sich ab dem kommenden Jahr womöglich auf höhere Sozialabgaben einstellen. Laut Modellrechnungen kann das je nach Einkommenshöhe und Versicherung bis zu etwa 102 Euro im Monat mehr bedeuten, selbst wenn die Beitragssätze gleich bleiben. Aufs Jahr hochgerechnet ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von über 1.200 Euro.
Noch nicht festgelegt ist die endgültige Höhe. Die Grundlage bildet bislang ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den mehrere Medien berichteten. Dem müssen jedoch noch die Bundesregierung und der Bundesrat zustimmen.
Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt
Bis zu welchem Einkommen Sozialbeiträge berechnet werden, legt die Beitragsbemessungsgrenze fest. Verdient jemand mehr, fallen auf den über dieser Grenze liegenden Gehaltsanteil keine zusätzlichen Beiträge an. Für die gesetzliche Krankenversicherung und für die Rentenversicherung gelten dabei unterschiedliche Werte.
Maßgeblich für 2027 ist laut vorliegendem Entwurf der Lohnanstieg aus dem Jahr 2025. Zusätzlich kommt eine einmalige Erhöhung von 300 Euro bei der Krankenkasse dazu. Daraus ergeben sich folgende neue Grenzen:
| Versicherung |
Grenze 2026 |
Grenze 2027 (voraussichtlich) |
| Gesetzliche Krankenversicherung |
5.812,50 Euro monatlich |
6.375 Euro monatlich |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung |
8.450 Euro monatlich |
8.850 Euro monatlich |
Keinesfalls verwechselt werden darf die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze: Sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Erst wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung steigt diese Grenze 2027 von 77.400 Euro auf 84.150 Euro.
Auswirkungen des Anstiegs auf verschiedene Gehaltsgruppen
Ausgehend von einem durchschnittlichen Krankenversicherungszusatzbeitrag von 2,9 Prozent und 1,8 Prozent in der Pflegeversicherung ergeben sich voraussichtlich folgende Änderungen.
- Weniger als 5.000 Euro brutto im Monat: Dieser Betrag bleibt unterhalb der genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Allein durch deren Anhebung entsteht voraussichtlich keine zusätzliche Belastung.
- 6.500 Euro brutto im Monat: Hier werden sowohl die bisherige als auch die geplante neue Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überschritten. Betroffene zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge (+ 49,22 Euro) und Pflegeversicherungsbeiträge (+ 10,13 Euro). Aufs Jahr gerechnet macht das 712,20 Euro.
- Ab 8.850 Euro und mehr Monatsbrutto kommen zusätzlich die höheren Grenzen für die Rentenversicherung hinzu: Krankenversicherung (+ 49,22 Euro), Pflegeversicherung (+ 10,13 Euro), Rentenversicherung (+ 37,20 Euro) und Arbeitslosenversicherung (+ 5,20 Euro) kosten so zusammen rund 102 Euro mehr im Monat, also über 1.220 Euro im Jahr.