Neue Regelung für Familien: Eltern-Zuschuss soll abgeschafft werden

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Um Geld zu sparen, will der Freistaat das Familiengeld abschaffen. Es soll zwar eine Alternative geben - dennoch bekommen Eltern dadurch künftig deutlich weniger. Wie viel genau erfahrt ihr hier.

Aktuell gibt es in Bayern noch das Familiengeld - eine besondere Landesleistung, die ausschließlich vom Freistaat Bayern gezahlt wird. Eingeführt hatte das Familiengeld die Koalition des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) 2018. Ab 2026 soll der Eltern-Zuschuss jedoch gestrichen werden. Das macht sich im Geldbeutel bemerkbar: Denn aktuell erhalten Eltern in diesem Rahmen laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat) 250 Euro pro Kind und Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat.

Ganz leer ausgehen sollen Eltern allerdings auch nach der Abschaffung des Familiengelds nicht: Das sogenannte Kinderstartgeld soll das Familiengeld ersetzen. Allerdings handelt es sich dabei insgesamt um eine viel geringere Summe. Während Eltern bislang bis zu 6.000 Euro Unterstützung erhielten, ist künftig nur noch eine Einmalzahlung von 3000 Euro pro Kind geplant. Die Zahlungen sollen also halbiert werden. Wenn es nach der Union geht, soll der Trend beim Kindergeld hingegen in die gegenteilige Richtung gehen - allerdings nicht für alle. Seit dem 1. April gelten übrigens auch beim Elterngeld neue Regelungen

Kinderstartgeld ersetzt Familiengeld: So viel Geld bekommen Eltern künftig noch

Diese neue Leistung, das sogenannte Kinderstartgeld, wird für alle Kinder gewährt, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden. Eltern können die Auszahlung zum ersten Geburtstag ihres Kindes beantragen. Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern den Betrag mehrfach ausgezahlt, also pro Kind. Die Beantragung des Kinderstartgelds erfolgt zusammen mit dem Elterngeld über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Voraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat. Laut Kabinettsbeschluss wird das Kinderstartgeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

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Die Einführung des Kinderstartgelds ist Teil eines Sparprogramms der bayerischen Staatsregierung. Bereits im Vorjahr wurde beschlossen, Familienleistungen wie das Familien- und Landespflegegeld zu halbieren. Auch das Krippengeld, das zur Entlastung bei Kindergartenbeiträgen diente, soll entfallen. Dieses konnten Eltern laut dem Zbfs bisher ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes beantragen und erhielten in diesem Rahmen bis zu 100 Euro monatlich. Allerdings nur, wenn die Einrichtung, in der das Kind betreut wird, nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird. 

Die eingesparten Mittel sollen stattdessen in den Ausbau von Kindertagesstätten fließen. Laut der Staatsregierung profitieren dadurch nicht nur Familien, sondern auch Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen.

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