Wer das ALG I wählt, muss dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Insoweit gibt es keine Sonderregelungen für diejenigen, die kurz vor Rentenbeginn arbeitslos werden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Mitarbeitenden der Arbeitsagenturen eher selten ihren Vermittlungsschwerpunkt auf älterer Arbeitslose legen. Selbst die interne Revision der Arbeitsämter bescheinigt in ihrem Bericht zur Vermittlung Älterer, dass die Agenturen wenig Initiative entwickeln, um ältere Arbeitslose, die kurz vor der Rente stehen, zu vermitteln.
Arbeitslosengeld und Krankenversicherung: Das ist wichtig
Der Wechsel von ALG I zur Frührente oder zum Bürgergeld beeinflusst erheblich den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, was für die Betroffenen von großer Wichtigkeit ist. Während der Bezugsdauer von ALG I sind Arbeitslose automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden dabei von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, wodurch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Diese Absicherung endet jedoch mit dem Auslaufen des Anspruchs auf ALG I, was eine neue Regelung der Krankenversicherung erforderlich macht. Beim Wechsel zur Frührente bleiben Rentner in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist dabei, dass der Betroffene in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen ist. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, müssen sich Rentner freiwillig, entweder gesetzlich oder privat, krankenversichern, was höhere Kosten verursachen kann. Darüber hinaus übernimmt die Deutsche Rentenversicherung lediglich einen Anteil der Beiträge, was die finanzielle Belastung für Rentner erhöht.
Wer hingegen nach ALG I zum Bürgergeld wechselt, bleibt weiterhin in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden in diesem Fall vom Jobcenter übernommen, sodass wiederum keine zusätzlichen Kosten entstehen. Allerdings sammeln Bürgergeldempfänger in dieser Zeit keine weiteren Rentenpunkte an, was die späteren Rentenansprüche negativ beeinflussen kann. Für Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, ist daher eine umfassende Beratung durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung ratsam, um finanzielle und versicherungstechnische Nachteile zu vermeiden.
Rente mit 63 bei 35 Versicherungsjahren kann eine Lösung sein
Alle, die ALG I beziehen, kann die Agentur für Arbeit nicht dazu verpflichten, in Frührente zu gehen. Wichtig: Endet die Beschäftigung mit einem Aufhebungsvertrag und einer Abfindungszahlung, ruht unter Umständen der Anspruch auf ALG I und es kann eine Sperrzeit geben. Wie lange diese dauert, entscheidet die Agentur für Arbeit nach den individuellen Voraussetzungen. Wenigstens einen Trost gibt es: In der Rentenversicherung wird diese Zeit als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit berücksichtigt.
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Wenn du nach Ende der Zahlungen von ALG I nicht in Altersrente kannst, besteht eventuell die Möglichkeit der vorgezogenen Rente ab 63. Dazu musst du allerdings die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen, also 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem musst du 63 Jahre alt sein. In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 gab es rund 245.000 Neuanträge – eine Rekordzahl. Bei der Rente mit 63 musst du aber Abschläge hinnehmen. Das können bis zu 14,4 % sein. Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, sind das 0,3 %. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft über den gesamten Bezugszeitraum bestehen.
Dagegen können alle, die mindestens 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, vorzeitig und ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen. Das Zugangsalter zu dieser Rente steigt in den nächsten Jahren schrittweise auf 65 Jahre.
Altersrente hat Vorrang vor Bürgergeld
Nach maximal 24 Monaten endet der Leistungsbezug nach ALG I. Danach erhältst du Bürgergeld (früher Hartz IV). Damit ändert sich allerdings deine Einkommenssituation. Stiftung Warentest berichtet, dass eine alleinstehende Person seit Januar 2024 als Regelbedarf 563 Euro bekommt, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1.012 Euro.
Zum Regelsatz dazu kommen evtl. weitere Zahlungen:
- Kosten für Wohnraum und Heizung,
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
- Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen,
- einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Da bei einer vorzeitigen Rente Abschläge anfallen, kann es durchaus sein, dass das Bürgergeld mit allen Zusatzzahlungen (insbesondere eine warme Wohnung) höher ist als die Frührente. Beziehst du Bürgergeld bis zum regulären Rentenalter, fallen keine Abschläge bei der Rente an. In der Zeit, in der du Bürgergeld erhältst, sammelst du allerdings keine zusätzlichen Rentenpunkte. Anders als beim ALG I ist also mit dem Bürgergeld keine weitere Rentensteigerung zu erreichen. Die Altersrente hat Vorrang gegenüber dem Bürgergeld. Wer also einen Anspruch auf Rentenzahlung hat, muss diesen nutzen. Aber: Altersrentner, deren Rente nicht zum Leben reicht, haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach SGB XII.
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