"Zu verschenken"-Kiste am Gehweg: Karton kann teuer werden - hohes Bußgeld möglich

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Hohes Bußgeld: "Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden
Steht eine solche "Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus auf öffentlichem Grund, wird mitunter ein saftiges Bußgeld fällig.
Ein hohes Bußgeld kann drohen, wenn eine "Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus auf öffentlichem Grund abgestellt wird.
EKH-Pictures/AdobeStock

Wer zu Hause ausmistet und die alten Sachen über eine Kiste vor der Tür weiterverschenkt, ist sie endlich los. Auch der Entdecker freut sich. Eigentlich eine Super-Idee und ein Gewinn für beide Seiten, oder? Der Bußgeldkatalog sieht das anders.

"Die Bücher sind durchgelesen und die alten Kleider trage ich nicht mehr - vielleicht freut sich ja noch jemand darüber und ich bin die Dinge endlich los": Das ist die Motivation hinter der berühmten "Zu verschenken"-Kiste, die man des Öfteren mal vor einer Haustür auf dem Gehweg sieht.

Die Kartons sind meist nochmal extra mit der Aufschrift "Zu verschenken" oder "Zum Mitnehmen" versehen und laden mal mehr und mal weniger dazu ein, tatsächlich auch darin herumzustöbern. Das Konzept geht ohnehin nur bedingt auf, denn was viele Menschen nicht wissen: Die "Zu verschenken"-Kiste kann teuer werden - egal, welch nachhaltige Idee auf den ersten Blick möglicherweise dahintersteckt. Wie die Versicherungsgruppe ERGO informiert, handele es sich beim Abstellen ausgemisteter Sachen auf öffentlichem Grund nämlich um eine illegale "wilde Müllablagerung". 

"Wilde Müllablagerung": In Bayern hohe Geldstrafen wegen "Zu verschenken"-Kiste möglich

Wie teuer der Karton werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt die Art des Inhalts und Menge der Gegenstände eine Rolle. Außerdem können Entsorgungskosten durch die Stadtreinigung anfallen, die zum Bußgeld hinzukommen.

Mit folgenden Strafen muss man laut Bußgeldkatalog in Bayern beispielsweise rechnen, wenn man eine "Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus auf öffentlichem Grund abstellt:

  • Einzelne Haushaltssachen (zum Beispiel Geschirr, Kochtopf und Kleidungsstücke): 35 Euro
  • Gegenstände mit scharfen Kanten (wie Glasflaschen) oder mit ätzenden Eigenschaften: bis zu 80 Euro
  • Flüssigkeiten über zwei Liter: bis zu 320 Euro 

Wer große und schwere Dinge über den Bürgersteig loswerden möchte, muss noch tiefer in die Tasche greifen und zahlt womöglich bis zu 2500 Euro. Bei Elektrogeräten ist sogar ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich, schreibt die ERGO. Aber Entwarnung: Solange niemand gefährdet und der Karton für andere nicht zur Stolperfalle wird, sind Geldstrafen in der Praxis eher selten

Alternativen zur "Zu verschenken"-Kiste: Verkaufen oder Spenden

Auch wenn das Ordnungsamt in der Regel gern ein Auge zudrückt, sollte man sich wegen des hohen Strafrisikos von ausgemisteten Sachen lieber gleich vorschriftsmäßig trennen. Dafür gibt es etwa folgende Möglichkeiten: Über Kleinanzeigenseiten im Internet oder auf dem Flohmarkt lässt sich manchmal noch ein wenig Geld verdienen. Sonst könnt Ihr saubere und brauchbare Dinge sozialen Einrichtungen anbieten oder Altkleider an Hilfsorganisationen wie an Deutsches Rotes Kreuz (DRK) spenden. Weitere Informationen gibt es unten im Video.

Vielleicht gibt es in der Nähe auch einen öffentlichen Bücherschrank, in dem man gut erhaltene Bücher für andere Leser hineinstellen kann. Im fränkischen Bamberg hat ein solcher gerade im Sommer neu eröffnet. Was der freischaffende Künstler Bernd Wagenhäuser damit zu tun hat, erfährst du hier in unserem Artikel.