Garage als Lagerraum: Das ist erlaubt und so machst du dich strafbar

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Garage als Lagerraum? Was ist erlaubt
Was darf man in der Garage eigentlich? Partyraum, Werkstatt, Lager - das ist erlaubt.
Garage als Lagerraum? Was ist erlaubt
pixabay.com (Symbolbild)

Viele nutzen die Garage sozusagen als weiteren Raum im Haus. Doch Vorsicht: Es gibt Vorschriften, die man beachten sollte, will man keine Strafe zahlen.

Eine Garage ist dafür da, um ein Auto dauerhaft zu parken. So weit die Theorie. In der Praxis ähneln manche Garagen aber eher Werkstätten, Partyräumen oder Lagerräumen. 

Was ist aber eigentlich erlaubt und welche Vorschriften gibt es? Ein kurzer Überblick. 

Wofür ist eine Garage da? Das sagen die Vorschriften

Eine Garage ist für die Unterbringung von einem oder mehreren Fahrzeugen gedacht. Das ist tatsächlich in Deutschland in entsprechenden Garagenverordnungen geregelt, zum Beispiel in der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Hier ist der Zweck eindeutig geregelt und bezieht sich auf das dauerhafte Parken von Fahrzeugen. 

In den Garagenverordnungen der Länder sind weitere Punkte geregelt: Etwa, wie viele Fahrzeuge pro Garage geparkt werden dürfen, ab welcher Größe eine Garage Frauenparkplätze u.ä. aufweisen muss und so weiter. 

Zur Nutzung einer Garage für andere Zwecke findet sich relativ wenig in den Verordnungen, da sie sich auf die Ausformulierung der eigentlichen Zweckbestimmung, dem Abstellen von Kraftfahrzeugen, konzentrieren. 

Was darf ich in meiner Garage lagern? 

Da Garagen auch nicht im Fokus der Überwachung durch Behörden stehen, gibt es laut ADAC auch recht wenige Gerichtsentscheidungen dazu. Wenn es zum Prozess kommt, dann liegt dies meist an Klagen von Nachbarn oder Vermieter*innen. Laut einem Urteil eines Darmstädter Gerichts gilt aber: Garagen dienen vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen und - das ist der interessantere Punkt - Garagen müssen "so frei von Gegenständen, die nicht unmittelbar dem Fahrzeug dienen, sein, dass ein ungehindertes Einfahren mit einem Kraftfahrzeug möglich ist", so das Urteil. 

Gegenstände, die "unmittelbar dem Fahrzeug dienen", sind etwa Reifen oder Dachgepäckträger. Auch Motoröl und ähnliche Betriebsmittel dürfen in der Garage gelagert werden, wenn sie den Platz nicht völlig verstellen. Wer also die Garage so vollpackt und sei es auch mit autobezogenen Gegenständen, verstößt in der Sicht bestehender Rechtssprechung gegen geltende Verordnungen. 

Kraftstoffe dürfen in Großgaragen übrigens gar nicht gelagert werden und in Kleingaragen (bis 100 qm), also den meisten privaten Garagen, nur in geringen Mengen: 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin können aufbewahrt werden, mehr ist aufgrund von Brandgefahr nicht erlaubt. Völlig ausgeschlossen und streng verboten ist die Aufbewahrung von explosiven Stoffen, also Gaskartuschen, Feuerwerkskörper und ähnliche Dinge dürfen keinesfalls in der Garage gelagert werden. Das sollte allerdings auch ohne Nachschlagen in Verordnungen klar sein. 

Darf ich meine Garage als Werkstatt oder Partyraum nutzen? 

Auch wenn Garagenverordnungen recht wenig über die Nutzung von Garagen sagen, dürften die oben genannten Punkte klarmachen, dass es nicht im Sinne der Verordnungen ist, Garagen zweckentfremdet zu nutzen. Dies bezieht sich jedoch auf die dauerhafte Nutzung. Wer für eine Gelegenheit das Auto aus der Garage fährt, um den überdachten Platz einmalig für eine Reparatur oder eine Zusammenkunft nutzt, verstößt nicht gleich gegen eine Verordnung. Empörte Nachbarn sollten also hier nicht gleich zum Hörer greifen und das Ordnungsamt informieren. 

Aber auch bei der temporären Nutzung gilt: Brennbare Stoffe haben in der Garage nichts zu suchen. Der Grill oder der Gaskocher müssen also draußen bleiben. Gegen den Grill in der Einfahrt und das einmalige Aufstellen von ein paar Bierbänken in der Garage ist aber wohl nichts einzuwenden, wenn es zu keiner Dauereinrichtung wird. Als Mieter*in sollte man sich natürlich dennoch sicherheitshalber im Zweifel mit der/dem Vermieter*in abstimmen, um Ärger zu vermeiden.

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