Viele haben sich sicherlich schon gefragt, ob sie den Sperrmüll des Nachbarn nach noch brauchbaren Gegenständen durchsuchen dürfen und Möbel oder Ähnliches mitnehmen können. Wie sieht die Rechtslage aus?
Wer Sperrmüll beantragt, stellt diesen häufig einen Tag oder mehrere Stunden vor der Abholung auf die Straße. Neugierige Nachbar*innen bemerken dies natürlich und sind vielleicht auch daran interessiert, den ein oder anderen Gegenstand kostenlos abzustauben.
Doch dürfen sie den Sperrmüll überhaupt durchschauen und Gegenstände mitnehmen?
Ist das Mitnehmen von fremdem Sperrmüll erlaubt oder verboten?
Rechtliche gesehen sind die Gegenstände - auch, wenn sie auf der Straße stehen - nicht herrenlos. Wenn jemand einen Abholtermin bei einem privaten oder städtischen Entsorgungsunternehmen vereinbart, wechseln nämlich die Besitzrechte. In der Juristensprache handelt es sich hierbei um eine "Eigentumsübereignung".
Wer also einfach etwas vom Sperrmüll mitnimmt, begeht damit Diebstahl. Die Person macht sich damit strafbar und muss auch mit einer Anzeige rechnen. Diese Regelung soll vor allem die Entsorgungsunternehmen schützen. Grundsätzlich ist der Haushalt, der den Sperrmüll beantragt, für eine Vorsortierung der Gegenstände zuständig. Wenn nun aber eine fremde Person die Waren durchwühlt, braucht der Entsorger unter Umständen mehr Zeit für die Wertstofftrennung.
In der Regel wird das Mitnehmen von Sperrmüll als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld belegt. Häufig bleibt es bei einem erstmaligen Verstoß auch bei einer Verwarnung. Es kann jedoch auch eine Anzeige aufgrund von Diebstahl erstattet werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Eigentümer beispielsweise eine persönliche Beziehung zu den Gegenständen hat.
Persönliche Gegenstände lieber nicht mitnehmen
Verständlicherweise ist es einem Anwalt vermutlich nicht Recht, wenn ein Fremder seine aussortierten Dokumente liest oder mitnimmt. Auch, wenn sich beispielsweise ein Künstler von einem Bild trennt, sieht er es wahrscheinlich nicht gern, wenn ein Fremder sich dieses ins Wohnzimmer hängt.
Im Zweifelsfall hilft es, denjenigen, der Sperrmüll beantragt hat, zu fragen, ob man Gegenstände oder Ähnliches mitnehmen darf. Ein allgemeines Anrecht auf den Sperrmüll haben Dritte zwar nicht, doch viele Haushalte freuen sich, wenn sie Sammler*innen eine Freude bereiten können und ihre Gegenstände weiter verwendet werden.