Finanzplanung für die Pflege älterer Angehöriger: Was du wissen musst
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Montag, 26. Juni 2023
Die Finanzierung der Pflege von Angehörigen muss frühzeitig geklärt sein, denn die Kosten gehen in die Tausende. Wir erklären dir, wie du dich darauf vorbereiten kannst und was das Ganze überhaupt kostet.
- Bei jeder Art der Pflege muss ein Eigenanteil entrichtet werden
- Das Privatvermögen muss zunächst aufgebraucht werden
- Auch Kinder oder Partner*innen können für die Finanzierung herangezogen werden
Generell wirst du bei der Pflege von Angehörigen nicht alleine gelassen, die Pflegeversicherung steuert einige Leistungen dazu. Allerdings gibt es trotzdem einen Eigenanteil, der bei der ambulanten Pflege oder der Pflege im Altenheim gezahlt werden muss. Wir schlüsseln das Ganze für dich auf.
Was kostet die Pflege zu Hause und im Altenheim?
Ist eine angehörige Person pflegebedürftig, dann kann sie sowohl zu Hause, also ambulant, oder in einem Altenheim gepflegt werden. Bei der ambulanten Pflege kannst du dabei entweder auf einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegefachkräfte setzen. Die Kosten orientieren sich zusätzlich am Pflegegrad, also wie viel Hilfe der pflegebedürftige Mensch benötigt. Bei Pflegegrad 1 liegen die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes pro Monat bei ungefähr 600 Euro, bei Pflegegrad 2 bei 1.200 Euro, bei Pflegegrad 3 bei etwa 1.600 Euro, Pflegegrad 4 kostet etwa 2.200 Euro und Pflegegrad 5 rund 3.200 Euro. Die Werte sind geschätzt und orientieren sich an den Angaben des deutschen Pflegerings. Jede pflegebedürftige Person erhält abhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Betrag von der Pflegekasse. Dieser variiert je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 724 Euro
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro
Die Differenz aus dem Gesamtbetrag und dem Zuschuss durch die Pflegekasse musst du anschließend selbst tragen. Wird die Pflege von den Angehörigen selbst durchgeführt, dann gibt es die Pauschalbeihilfe zum Pflegegeld, die von der gepflegten Person in der Regel an den pflegenden Menschen abgegeben wird. Die Höhe des Betrags richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Gleichzeitig sammelst du durch die Pflege von Angehörigen auch Rentenpunkte, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn du dadurch keinen Job oder lediglich eine Tätigkeit in Teilzeit ausführen kannst.