Regeln und Vorschriften im Garten: So kommt es nicht zum Streit mit den Nachbarn
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Mittwoch, 03. Mai 2023
Im eigenen Garten kannst du tun, was du möchtest - oder? Wie sehr musst du Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen?
- Der eigene Garten und die Nachbarn
- Das Bayerische Kleingartengesetz
- Wie vermeidest du Ärger?
- Wie ist es mit FKK und der Liebe im Garten?
Ein eigener kleiner Garten, in dem du tun kannst, was du möchtest: Blumen, Büsche, Hecken in der von dir gewünschten Form, am Wochenende den Grill anwerfen oder einen Pool bauen. Hört sich toll an. Doch auch im eigenen, kleinen Garten gibt es Regeln. Und meistens Nachbar*innen, die dir Ärger bereiten können. Welche Regeln gelten und wie kannst du Ärger vermeiden?
Regeln im Garten: Was ist erlaubt?
In Deutschland gibt es für fast alles Regeln und Gesetze. Sogar für den Garten am eigenen Haus. In Bayern gilt hier unter anderem das "Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB)". Im siebten Abschnitt wird dort das Nachbarrecht geregelt. Dazu können noch diverse Bestimmungen der Stadt oder der Gemeinde kommen. Doch was bedeutet das im Einzelnen für dich?
Es beginnt schon mit der Einfriedung des Gartens. Du hättest gerne einen Zaun? Auf der Grenze kannst du ihn nicht bauen, wenn dein*e Nachbar*in dem nicht zustimmt. Ist der Zaun allerdings bereits vorhanden, so kann im Gegenzug aber nicht von dir verlangt werden, dass du ihn entfernst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nachbar*innen dem jemals zugestimmt haben oder nicht. Haben sie diesen Zaun geduldet, so müssen sie das auch weiterhin tun. Darüber hinaus kann es sogar sein, dass auch Nachbar*innen mit für den Unterhalt, also Farbe oder Reparaturen, aufkommen müssen. Baust du den Zaun aber nur auf deinem Grundstück, so ist dir das gestattet. Aber: Hier musst du auf Höhe und Abstand achten. Gleiches gilt, wenn du eine Hecke pflanzen möchtest. Laut gesetzlicher Regelung in Bayern gilt bei einem Abstand von 50 Zentimetern zur Grenze eine Höhe von zwei Metern. Ist dein Zaun höher als zwei Meter, so musst du auch den gleichen Abstand von zwei Metern einhalten. Gemessen wird dabei die kürzeste Verbindung zur Grenze. Bei Hecken wird dabei von der Mitte des der Grenze am nächsten stehenden Triebes gemessen. Das gilt auch für Sträucher. Bei Bäumen, solltest du diese pflanzen, wird von der Stammesmitte gemessen. Aber auch hier gilt der Bestandsschutz. Hast du das Grundstück so erworben und hat der*die Nachbar*in dagegen zuvor nie einen Einspruch eingelegt, so musst du nichts ändern. Um die Verwirrung noch zu erhöhen: Die Abstandsregel gilt nicht für Stauden oder beispielsweise Sonnenblumen.
Andersherum gilt das aber auch für dich. Sollten dich die Bäume auf oder nahe der Grenze stören, so musst du erst herausfinden, ob die Vorbesitzer*innen dagegen Beschwerde eingereicht haben. Ist dem nicht der Fall, so musst du die Pflanzen dulden. Generell solltest du aber immer deine Nachbar*innen mit einbeziehen, wenn du in deinem Garten in Grenznähe etwas baust oder pflanzt, denn sie können einen Rückbau auf deine Kosten verlangen. Auch kann verlangt werden, dass du einen Zaun auf deinem Grundstück auf deine Kosten instandsetzt, sollte er Schäden aufweisen oder gar umzukippen drohen.
Ist ein eigener Pool im Garten zulässig?
Wenn du einen Pool im Garten möchtest, so stellt sich als Erstes die Frage, ob du eine Baugenehmigung brauchst. Hier die gute Nachricht: Bis zu einem Volumen von 100 Kubikmetern ist in den meisten Fällen keine Genehmigung nötig, wenn der geplante Pool in einem bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt und eine Nebenanlage zu einem Wohnbereich ist. Was sich erst einmal kompliziert anhört, ist recht einfach. Der Garten am Haus gehört zum bauplanungsrechtlichen Innenbereich. Und noch eine gute Nachricht: Da es sich bei einem Pool um einen Behälter und nicht um ein Gebäude handelt, ist der Abstand zum benachbarten Grundstück nicht relevant. Auf Deutsch: Dein*e Nachbar*in kann es dir nicht verbieten. Zur Sicherheit solltest du dennoch bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob es eventuell andere Vorschriften oder Regeln gibt, die du zu beachten hast. Ein Pool kann unter Umständen auch Lärm bedeuten, vor allem, wenn du Kinder hast. Auch hier gibt es Regeln, und zwar die gemeindlichen Regeln zu Ruhezeiten. Grundsätzlich gilt zwischen 22 und 7 Uhr die Nachtruhe. Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es zwar nicht, aber viele Gemeinden haben diese in ihren eigenen Regularien festgeschrieben, meist liegt diese im Bereich von 12 bis 15 Uhr, Abweichungen sind möglich. Für diese Zeit gilt auch, dass der Rasenmäher im Schuppen bleibt oder die Heckenschere nicht in Betrieb genommen werden darf. Doch auch da gibt es wieder eine Ausnahme: Werden diese Arbeiten durch einen gewerblichen Betrieb ausgeführt, ist das möglicherweise zu dulden. Auch das wird in den Regeln der Gemeinden überwiegend festgeschrieben. Die gute Nachricht: Wenn deine Kinder recht laut planschen, müssen Nachbar*innen dies in den meisten Fällen hinnehmen, denn es handelt sich beim Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder um normalen Lärm.
Ein Gartenhaus. Zum Chillen. Schlafen. Ausruhen. Schön und gut, aber leider kannst du nicht einfach ein Gartenhaus aufstellen. Hier solltest du zuerst bei der Gemeinde nachfragen, ob und in welchem Umfang eine Baugenehmigung erforderlich ist. Meistens ist ein Mindestabstand zur Grenze einzuhalten, wie weit genau, musst du in der Gemeinde erfragen. Darf das Gartenhaus eine Feuerstelle haben? Wie groß darf es sein? Welche sonstigen Regeln gelten? Hier solltest du definitiv vorher genaue Erkundigungen einholen, bevor es ein böses Erwachen gibt und du das Häuschen wieder abreißen musst.