Wenn dich dein Garten ins Gefängnis bringt: Bei diesen Pflanzen drohen Strafen
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Samstag, 27. April 2024
Nicht alle Pflanzen darfst du in Deutschland bedenkenlos in deinem Garten anbauen. Wir stellen dir verbotene Samen und Pflanzen vor und erklären dir den Grund für das Verbot.
- Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
- Gebietsfremde Pflanzen
- Aus dem Urlaub keine Pflanzen oder Samen einführen
In Deutschland darfst du einige Pflanzen und Samen nicht anbauen. So steht unter anderem der Anbau von Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, unter Strafe. Es ist wichtig zu wissen, bei welchen Samen und Pflanzen der Anbau verboten ist und welche weiteren Pflanzen nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen.
Diese Pflanzen sind nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten
Es gibt verschiedene Pflanzen, die explizit unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Dazu gehörte bis vor Kurzem auch Cannabis. Mit dem Cannabisgesetz ist der private Anbau zum Eigenkonsum für Erwachsene seit April 2024 erlaubt. Anbaugemeinschaften dürfen ebenfalls zum eigenen Gebrauch Cannabis anpflanzen, aber nicht gewerblich. Mehr zum Cannabisgesetz erfährst du hier. Abgesehen davon gibt es aber noch zahlreiche Pflanzen, die weiterhin auf der Verbotsliste stehen.
So ist nach dem BtMG Salvia Divinorum verboten. Der Pflanze bist du vielleicht auch schon mal unter dem Namen Zaubersalbei oder Hexensalbei begegnet. Unter das Gesetz fallen alle Pflanzenteile, einschließlich der Früchte und Samen. Raucht man die getrockneten, zerkleinerten Blätter, kommt es zu sehr intensiven, kurzzeitigen Halluzinationen. Der Wirkstoff der Pflanze, Salvinorin A, ist vergleichbar mit den synthetischen Halluzinogenen LSD oder DOB. Salvinorin A ist das stärkste Halluzinogen, das natürlich vorkommt.
Der Cocastrauch, auch Erythroxylum Coca, ist ebenfalls nach dem BtMG verboten. Das Verbot hat keine Ausnahmen und schließt Früchte, Pflanzen und Samen ein.
Auch diese Pflanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz
In Deutschland verboten ist zudem der Papaver bracteatum, der auch Arzneimohn oder Armenischer Mohn genannt wird. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Erlaubt ist die Pflanze, wenn sie nur zu Zierzwecken angebaut wird. Auch der Samen selbst ist nicht verboten. Arzneimohn enthält den Inhaltsstoff Thebain, welcher unter anderem Ausgangsprodukt für das potente Schmerzmittel Buprenorphin ist. In der Fruchtkapsel findet sich Milchsaft, welcher bis zu 6 % Alkaloide enthält. Unter den Alkaloiden lassen sich vor allem Oripavin und Thebain finden, welche strukturell Verwandte des Morphins sind. Morphin selbst konnte bisher in der Pflanze nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Alkaloide ist die Eigenanwendung verboten.
Jetzt mit Jubiläumsrabatt: Saatgut online kaufen bei Gärtner PötschkeUnter das BtMG fällt zudem der Papaver somniferum, auch als Schlafmohn bezeichnet. Sowohl Pflanze als auch Pflanzenteile und Früchte sind verboten. Nicht verboten ist der Samen des Schlafmohns. Ähnlich wie beim Arzneimohn ist der Anbau zu Zierzwecken ausgenommen, jedoch wird auch hierfür eine Genehmigung gebraucht. Zwar gilt der Papaver somniferum einerseits als wichtige Heilpflanze, ist aber andererseits mit einer hohen Suchtgefahr verbunden. Die blauschwarzen Samen gelten als ungiftig; in allen anderen Teilen lassen sich jedoch giftige Alkaloide nachweisen. Insbesondere der Milchsaft in der Samenkapsel ist sehr giftig, da er einen hohen Anteil an Opiumalkaloiden enthält. An der Luft dickt dieser Saft zu Rohopium ein. Dieser Stoff wiederum gilt unter anderem als Ausgangsstoff für Heroin und Morphium. Aus diesen Gründen ist er in Deutschland verboten.