Mit der Aufhebung des §217 StGB, ist die Beihilfe zum Suizid durch Ärzte gesetzlich erlaubt. Doch wie sehen die rechtlichen Grundlagen im Detail aus? Wir klären dich in diesem Artikel auf, welche Sterbehilfe erlaubt und welche verboten ist.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§217 StGB) im Februar 2020 für verfassungswidrig. Somit ist es Ärzten erlaubt, schwer kranken, sterbewilligen Patienten, bei deren medikamentösem Suizid zu assistieren. Der Artikel 217 StGB stand seit seiner Verabschiedung 2015 in der Kritik, die Autonomie von schwer kranken Menschen einzuschränken, ihr Leben friedlich zu beenden. Zudem sahen sich Ärzte sowohl in ihrer Berufs-, als auch in ihrer Gewissensfreiheit stark eingeschränkt. Berufen hat sich das Bundesverfassungsgericht letztendlich auf das Persönlichkeitsrecht: jedem steht es frei, zu entscheiden, ob er sterben möchte und sich dabei Hilfe zu holen.
Es ist also sehr deutlich, dass das Thema nach wie vor aktuell ist, Zustimmung zur Sterbehilfe findet man in allen Schichten, quer durch die Republik. Doch wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Welche Formen von Sterbehilfe gibt es? Und was ist erlaubt? Wir beantworten in diesem Artikel alle rechtlichen Fragen rund um die Sterbehilfe.
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Sterbehilfe: Die Rechtsgrundlage in Deutschland
In Deutschland unterscheidet man in vier Formen der Sterbehilfe: der passiven, der aktiven, der assistierten und der indirekten Sterbehilfe. Nachfolgend stellen wir dir diese vier Formen vor und erklären, welche rechtlich erlaubt und welche verboten sind.
- Passive Sterbehilfe: erlaubt
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, ob lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn der Betroffene weder entscheidungs- noch einwilligungsfähig ist. In diesem Fall wird dann beispielsweise eine künstliche Beatmung unterlassen oder keine Magensonde gelegt, die die Ernährung sicherstellt. Die Ärzte sind verpflichtet, sich an die Patientenverfügung zu halten, wenngleich das den Tod des Patienten bedeutet. Dieses Vorgehen wird auch als "passive Sterbehilfe" bezeichnet - Tod durch Unterlassen von Hilfsmaßnahmen.
Und selbst, wenn der Patient keine Patientenverfügung angefertigt hat: erklärt er deutlich, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, müssen sich die Ärzte daran orientieren. Auch wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann, aber sicher davon auszugehen ist, dass er keine weitere Behandlung wünscht, darf passive Sterbehilfe geleistet werden. Alle Informationen rund um dieses Thema findest du in unserem Artikel, was du unbedingt bei deiner Patientenverfügung beachten solltest.
- Aktive Sterbehilfe: verboten