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Teurer Pflegeplatz: So wenig Geld bleibt Rentner als Taschengeld im Monat


Autor: Evelyn Isaak

Deutschland, Montag, 22. Mai 2023

Ein Umzug ins Pflegeheim bedarf vorab einiges an Planung. Als Rentner*in solltest du unter anderem wissen, wie viel Geld du bei einem Umzug auf deinem Konto haben darfst.
In ein Pflegeheim zu gehen, ist für viele Rentnerinnen und Rentner eine schwere Entscheidung. Man verlässt nicht nur das eigene Zuhause, sondern muss auch für hohe Kosten aufkommen. Wie viel Geld darf einem im Pflegeheim noch bleiben?


Für pflegebedürftige Rentner*innen ist der Umzug ins Pflegeheim ein großer Schritt. Dabei gilt es, einige Vorgaben zu beachten, die unter anderem deine finanziellen Rücklagen betreffen. Wie groß darf dein Vermögen als Rentner*in sein, wenn du ins Pflegeheim ziehst? Und welche Regelungen gelten für deine Angehörigen?

So setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen

Es ist allgemein bekannt, dass Pflegeheime nicht günstig sind. Die hohen Kosten sorgen dafür, dass oft bereits junge Menschen beginnen, in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Von der Kasse wird ein Teil übernommen, ebenso gibt es staatliche Zuschüsse für Rentner*innen, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen. Die Kostenübernahme ist allerdings oft nicht ausreichend, um die gesamten Kosten im Pflegeheim zu decken. Aus diesem Grund wird ein Eigenanteil in Rechnung gestellt.

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Die monatlichen Kosten setzen sich aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Im Bundesdurchschnitt 2023 liegt der selbst zu zahlende Anteil bei 2.468 Euro monatlich. Es kann gelegentlich vorkommen, dass du auf der monatlichen Rechnung auch Zuschläge für Zusatzleistungen findest. Darunter fällt beispielsweise die Versorgung mit Inkontinenzartikeln.

Den Eigenanteil als Rentner*in abzudecken, ist nicht immer einfach. Dennoch ist die Sorge, dass das eigene Konto ins Negative rutscht, unbegründet: Ein bestimmter Betrag auf deinem Konto ist geschützt, wenn du Pflegeheimbewohner*in bist. Diesen Betrag nennt man auch Schonvermögen.

Finanzierung der Heimkosten und das Schonvermögen

Betroffene müssen zum Abdecken des Eigenanteils nicht nur ihre Rente, sondern auch Bargeld und Vermögen in Form von Aktien, Grund oder Immobilien hinzuziehen. Das Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum wird jedoch nur dann zur Bezahlung der Heimkosten verwendet, wenn du sonst keine anderweitigen finanziellen Rücklagen besitzt.

Besitzt du hiervon nichts und kannst somit die Pflegeheimgebühren nicht zahlen, besteht für dich die Möglichkeit, von der Sozialhilfe unterstützt zu werden. Es gilt, dass du bis auf ein Taschengeld von 135,54 Euro monatlich deine gesamte Rente für die Deckung der Pflegeheimkosten nutzen musst, bevor du einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen kannst. Letztendlich entscheidet das Sozialamt über die finanzielle Bedürftigkeit einer Person.

Um die Pflegeheimkosten zu decken, werden also zunächst deine Vermögenswerte und Rücklagen herangezogen. Daneben gibt es aber auch ein sogenanntes Schonvermögen. Darunter versteht man einen bestimmten Betrag, den du auf deinem Konto besitzen darfst und in jedem Fall behalten kannst. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Vermögensfreigrenze für Alleinstehende bei 10.000 Euro. Denselben Betrag darf auch dein*e Ehepartner*in auf dem Konto haben, ohne, dass dieses Geld zur Kostendeckung verwendet werden muss. Lebt dein*e Partner*in noch in der eigenen Immobilie und du im Pflegeheim, zählt auch diese in der Regel noch zum Schonvermögen. 

Dann müssen Angehörige zahlen

Hat das Sozialamt die staatliche Sozialhilfe genehmigt, kann es unter bestimmten Umständen sein, dass die Kosten zurückgefordert werden; und zwar von den Kindern der Pflegeheimbewohner*innen. Diese Aufforderung zur Zahlung der Heimkosten für die Eltern wird auch Elternunterhalt genannt, zu dem die Kinder verpflichtet werden können.

Die Kinder werden jedoch nicht in jedem Fall zur Kasse gebeten. Es gibt eine bestimmte Einkommensgrenze für die Angehörigen. Diese liegt bei 100.000 Euro brutto im Jahr. Verdienen die Kinder mehr als diesen Betrag jährlich, müssen sie die von der Sozialhilfe vorgestreckten Kosten zurückzahlen.

Hast du als Heimbewohner*in gleich mehrere Angehörige, die mehr als 100.000 Euro im Jahr an Bruttoeinkommen haben, wird der Betrag anteilig berechnet. Es muss also jede*r einen Teil der Kosten tragen. Verdient nur eines von mehreren Kindern mehr als 100.000 Euro im Jahr, muss es die Kosten alleine zurückzahlen.

Fazit

Als Rentner*in hast du ein Schonvermögen von 10.000 Euro, welches du nicht zur Bezahlung des Pflegeheimes heranziehen musst. Kannst du mit deinem Vermögen die Kosten für das Pflegeheim nicht decken, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Der Betrag kann von den Angehörigen zurückgefordert werden, sofern diese mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

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