Teurer Pflegeplatz: So wenig Geld bleibt Rentner als Taschengeld im Monat
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Montag, 22. Mai 2023
Ein Umzug ins Pflegeheim bedarf vorab einiges an Planung. Als Rentner*in solltest du unter anderem wissen, wie viel Geld du bei einem Umzug auf deinem Konto haben darfst.
- Wie viel kostet das Pflegeheim?
- Wie hoch darf dein Vermögen sein?
- Was müssen die Angehörigen zahlen?
Für pflegebedürftige Rentner*innen ist der Umzug ins Pflegeheim ein großer Schritt. Dabei gilt es, einige Vorgaben zu beachten, die unter anderem deine finanziellen Rücklagen betreffen. Wie groß darf dein Vermögen als Rentner*in sein, wenn du ins Pflegeheim ziehst? Und welche Regelungen gelten für deine Angehörigen?
So setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen
Es ist allgemein bekannt, dass Pflegeheime nicht günstig sind. Die hohen Kosten sorgen dafür, dass oft bereits junge Menschen beginnen, in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Von der Kasse wird ein Teil übernommen, ebenso gibt es staatliche Zuschüsse für Rentner*innen, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen. Die Kostenübernahme ist allerdings oft nicht ausreichend, um die gesamten Kosten im Pflegeheim zu decken. Aus diesem Grund wird ein Eigenanteil in Rechnung gestellt.
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Die monatlichen Kosten setzen sich aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Im Bundesdurchschnitt 2023 liegt der selbst zu zahlende Anteil bei 2.468 Euro monatlich. Es kann gelegentlich vorkommen, dass du auf der monatlichen Rechnung auch Zuschläge für Zusatzleistungen findest. Darunter fällt beispielsweise die Versorgung mit Inkontinenzartikeln.
Den Eigenanteil als Rentner*in abzudecken, ist nicht immer einfach. Dennoch ist die Sorge, dass das eigene Konto ins Negative rutscht, unbegründet: Ein bestimmter Betrag auf deinem Konto ist geschützt, wenn du Pflegeheimbewohner*in bist. Diesen Betrag nennt man auch Schonvermögen.
Finanzierung der Heimkosten und das Schonvermögen
Betroffene müssen zum Abdecken des Eigenanteils nicht nur ihre Rente, sondern auch Bargeld und Vermögen in Form von Aktien, Grund oder Immobilien hinzuziehen. Das Vermögen in Form von Haus, Aktien und sonstigem Eigentum wird jedoch nur dann zur Bezahlung der Heimkosten verwendet, wenn du sonst keine anderweitigen finanziellen Rücklagen besitzt.
Besitzt du hiervon nichts und kannst somit die Pflegeheimgebühren nicht zahlen, besteht für dich die Möglichkeit, von der Sozialhilfe unterstützt zu werden. Es gilt, dass du bis auf ein Taschengeld von 135,54 Euro monatlich deine gesamte Rente für die Deckung der Pflegeheimkosten nutzen musst, bevor du einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen kannst. Letztendlich entscheidet das Sozialamt über die finanzielle Bedürftigkeit einer Person.