Ein Platz im Pflegeheim: Welche Kosten können auf dich zukommen?
Autor: Joachim Tiefenthal
Deutschland, Mittwoch, 08. Februar 2023
Wenn du den Pflegebedarf für Partner*in, Elternteile oder Angehörige nicht selbst leisten kannst, musst du dich nach Alternativen umschauen. Die erste Option ist oft ein Pflegeplatz im Heim. Welche Kosten auf dich zukommen, erfährst du hier.
- Finanzierung und Formen der Pflege
- Wie teuer ist ein Pflegeplatz?
- Was tun, wenn man kein Geld dafür hat?
- Mögliche Alternativen zum Pflegeheim
- Fazit
Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung müssen alle zahlen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Im laufenden Jahr 2022 liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für Kinderlose beträgt er 3,4 Prozent. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Regel an fünf Pflegegrade gekoppelt. Welcher im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheiden Gutachter*innen im Auftrag der Krankenversicherungen.
Wie teuer ist ein Pflegeplatz?
Im Durchschnitt kostet in Deutschland der Platz in einem Pflegeheim monatlich etwa 3.200 Euro. Diese Kosten können je nach Bundesland, Pflegeheim und Zimmerausstattung jedoch auch weit darüber liegen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen.
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Wenn ein Pflegefall eintritt und ein Gutachten den Pflegegrad bestimmt hat, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten bzw. leistet Zuschüsse. Ohne eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ist der Einzug in ein Pflegeheim zwar auch möglich, allerdings zahlst du dann alle Kosten selbst. Ohnehin trägst du auch im Falle der leistenden Pflegeversicherung die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sog. Investitionskosten selber. Auch eventuelle Zusatzleistungen musst du vertraglich mit dem Pflegeheim vereinbaren und schriftlich festhalten.
Wie hoch der monatliche Zuschuss für die Pflegekosten in Pflegeheimen ausfällt, richtet sich nach fünf Pflegegraden:
- Pflegegrad 1 mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 125 Euro
- Pflegegrad 2 mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 770 Euro
- Pflegegrad 3 mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 1.775 Euro
- Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: 2.005 Euro
Häufig denkt man bei Pflegebedürftigkeit nur an alte und gebrechliche Menschen. Allerdings stehen Pflegeleistungen auch Menschen zu, die bereits in jungen Jahren mit Krankheiten und körperlichen Einschränkungen zu kämpfen haben. Dabei kann es sich z.B. um Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Parkinson oder Multiple Sklerose handeln.