Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine auf das neue Scheckkartenformat umgetauscht sein. Welche Schritte jetzt notwendig sind und was passiert, wenn Fristen nicht eingehalten werden.
Passieren soll der Umtausch aller alten Führerscheine in Deutschland bis Januar 2033. Je nach Alter des Besitzers gibt es verschiedene Fristen zum Umtausch, die eingehalten werden sollen.
Frist bis 19. Januar 2025: Welche Jahrgänge müssen jetzt ihre Führerscheine umtauschen?
Die nächsten Jahrgänge, die an der Reihe sind, sind die ab 1971 und später. Bis zum 19. Januar 2025 hat jeder, der einen Papierführerschein besitzt, Zeit, sich entweder online oder direkt vor Ort im entsprechenden Landratsamt einen Scheckkarten-Führerschein ausstellen zu lassen. Auf alle Fristen des Umtauschs weist unter anderem der ADAC auf seiner Website hin.
Der neue Führerschein sollte rechtzeitig beantragt werden. Hierfür sind der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto und der Ausweis notwendig. Der Kostenpunkt liegt bei rund 25 Euro. Weitere Dokumente, wie beispielsweise über ärztliche Untersuchungen oder abgelegte Prüfungen, sind nicht notwendig.
Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig. So soll gewährleistet werden, dass in regelmäßigen Abständen Passfoto und Daten erneuert werden. Eine neue Führerscheinprüfung muss nicht abgelegt werden, es handelt sich lediglich um ein neues Dokument.
Frist verpasst? So hoch ist das Verwarngeld
Wer es verpasst, bis zur angegebenen Frist den Führerschein zu tauschen, der riskiert ein Verwarngeld in Höhe von etwa 10 Euro.
Zudem ist der alte Führerschein dann ungültig. Es ist zwar weiterhin erlaubt, ein Fahrzeug nach dem alten Führerschein zu führen, allerdings könnten beispielsweise im Ausland deutlich härtere Konsequenzen drohen, als in Deutschland selbst.
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