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Bußgeldkatalog-Formfehler: Wer zu viel bezahlt hat, bekommt oft kein Geld zurück

Wer als Autofahrer wegen des bereits zurückgenommenen Bußgeldkatalogs zu viel Geld als Strafe bezahlt hat, bekommt oftmals nichts zurück. Ein Bundesland macht allerdings eine Ausnahme.

Bußgelder wurden erhöht, Strafen verschärft. Der Aufschrei war groß - viele Deutsche sind mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht einverstanden. Es gab sogar eine Petition gegen die verschärften Strafen.

Nun gibt es Neuigkeiten zum Bußgeldkatalog 2020: Nachdem bereits Verkehrsminister Andreas Scheuer geprüft hat, ob einige Verschärfungen zurückgenommen werden, hat jetzt Bayerns Innenminister Herrmann verkündet, dass die neuen Fahrverbots-Regeln im Freistaat außer Kraft gesetzt werden. Der Bußgeld-Formfehler könnte allerdings bedeuten: Wer bezahlt hat, bekommt wohl nichts mehr zurück.  Doch was bedeutet das konkret?

Update vom 03.08.2020: Bußgeldkatalog-Formfehler - Verbraucher, die bezahlt haben, bekommen meistens kein Geld zurück

Autofahrer aufgepasst: Wer, aufgrund des mittlerweile zurückgezogenen Bußgeldkatalogs,  eine zu hohe Strafe bezahlt hat, bekommt meist kein Geld zurück. Das berichtet die Welt am Sonntag. Demnach wurden in zahlreichen Bundesländern Tausende Bußgeldbescheide und Verwarnungsgelder verhängt, die höhere Strafen mit sich bringen.

Ein Beispiel: In Thüringen wurden seit Bekanntwerden des neuen Bußgeldkataloges mehr als 34.000 Bußgeldbescheide und mehr als 43.000 Verwarnungsgelder ausgesprochen. 

Wer einen solchen Bescheid erhalten hat, hat keinen Anspruch auf eine Überprüfung oder eine Rückzahlung. Außer: Es gibt einen "Gnadenerlass". Brandenburg hat beispielsweise durch eine solche Sonderregelung sämtliche Bußgeldbescheide aufgehoben. Brandenburgs Innenminister begründete diese Entscheidung damit, dass die Bußgeldbescheide nur deshalb Rechtskraft erlangt hätten, da die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat gehabt hätten - und deshalb keinen Einspruch eingelegt hätten. Deshalb erstattet Brandenburg bei rund 40.000 gezahlten Bußgeldbescheiden zu viel gezahltes Geld. 

Bislang ist unklar, ob andere Bundesländer dem Beispiel Brandenburgs folgen wollen. 

Der "ADAC" kritisiert die neueste Entwicklungen rund um den Bußgeldkatalog: "Im Ergebnis sind oft überhöhte Geldbußen ausgesprochen worden", sagte "ADAC"-Präsident Gerhard Hillenbrand der Welt am Sonntag. Dabei handle es sich um eine Frage der Gleichbehandlung, erklärte er. 

Update vom 03.07.2020: Bayern setzt neue Fahrverbots-Regeln vorerst außer Kraft

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. "Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag (3. Juli 2020) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage". Zuletzt verkündete auch der ADAC, dass die neuen, schärferen Fahrverbotsregeln nichtig sein könnten. Dafür erntete der Automobilclub einen Shitstorm und inFranken.de-Autor Robert Wagner findet, dass der ADAC in der verkehrstechnischen Steinzeit stecken geblieben ist. 

Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkataloges stark auseinander. Wie Bayern kündigte etwa auch das Saarland an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen. Dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): "Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen."

Update vom 01.07.2020: Verkehrsminister macht Druck - sonst drohen Gerichtsverfahren

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer macht bei den Ländern Druck für Korrekturen an umstrittenen neuen Regeln zur Ahndung von Tempoverstößen auf den Straßen. Es gelte, rechtlichen Risiken vorzubeugen, fordert der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, über das zuerst der «Spiegel» und der Bayerische Rundfunk berichteten. «Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken», heißt es in dem Brief, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Weitere rechtliche Bedenken meldet der Autofahrerclub ADAC an.

Änderungen des Bundesrats bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätten zu «erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge» des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert Scheuer. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. «Dies kann keinesfalls hingenommen werden.»

Konkret geht es darum, dass seit Ende April ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Dies war vom Bundesrat in eine StVO-Reform hineingebracht worden. Scheuer hatte bereits Mitte Mai angekündigt, diese verschärfte Regeln wieder kippen zu wollen. Um Änderungen zu erreichen, plant Scheuer eine weitere Verordnung. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte er nun in dem Schreiben.

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der ADAC: Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, so dass Teile der Novelle nicht wirksam sein dürften. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: «Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte. Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen.»

Nach Rechtsauffassung des ADAC führe das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam seien. «In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance, sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen.»

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer - vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen.

Update vom 14.05.2020: Petition erfolgreich? Scheuer will Strafen überarbeiten

Die neue Straßenverkehrsordnung ist noch keine drei Wochen in Kraft - nun will Verkehrsminister Andreas Scheuer härtere Strafen für Verkehrssünder zum Teil wieder zurücknehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur arbeitet das Ministerium des CSU-Politikers an der Überarbeitung eines Teils des Bußgeldkatalogs. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Diese Regelung sei «unverhältnismäßig», hieß es im Ministerium.

Dies sorge für große Aufregung bei den Autofahrern, heißt es im Ministerium. Verwiesen wurde etwa auf eine Petition mit dem Titel «Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen», die mehr als 135 000 Unterstützer hat. Mit einer Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das «Gerechtigkeitsempfinden» wieder hergestellt werden. Was im Detail geplant ist, ist offen. Das Ministerium sei aber bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten, hieß es.

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung waren Ende April in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte im Februar Scheuers Vorlage in vielen Punkten verschärft, unter anderem die Regel zum Fahrverbot für Raser. Scheuer hatte die geänderte Verordnung dennoch in Kraft gesetzt - die Alternative wäre gewesen, sie erst mal ganz zurückzuziehen.

Schwerpunkt der neuen Straßenregeln ist eigentlich der bessere Schutz von Radfahrern, vor allem in den Städten. Unter anderem dürfen Autos nun nicht mehr auf Fahrrad-Schutzstreifen anhalten - bisher war nur das Parken dort verboten, Halten aber erlaubt. Fürs Überholen von Radfahrern ist seit dem 28. April ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss.

Dazu kommen zahlreiche Verschärfungen im Bußgeldkatalog - etwa das drohende Fahrverbot ab 21 km/h über dem erlaubten Tempo, neben 80 Euro Strafe und einem Punkt im Fahreignungsregister, also in «Flensburg». Bisher drohte der Führerscheinentzug bei einmaligem Verstoß erst ab 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Teurer wurde das zu schnelle Fahren mit der Änderung auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

Neben dem Autoclub ADAC hatten vor allem FDP und AfD einige der neuen Regeln als unausgewogen oder überzogen kritisiert. Eine andere Verschärfung kam dagegen bei fast allen gut an: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten.

Update vom 13.05.2020: Petition gegen Bußgeldkatalog - mehr als 100.000 Unterstützer

Gegen den neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr regt sich Widerstand. In einer Petition des "Automobilclub Mobil in Deutschland" wird der Katalog als "Führerschein-Falle" bezeichnet. 

Insbesondere die höheren Strafen, beispielsweise bei Geschwindigkeitsverstößen, geraten ins Zentrum der Kritik: "Bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen droht der Entzug des Führerscheins. Das könnte zukünftig im Jahr in Deutschland bis zu 2 Mio. Führerscheine kosten", sagt Michael Haberland, Präsident des Verbandes. Er ergänzt: "Das werden wir verhindern." Seiner Meinung sind derzeit mehr als 129.000 weitere Menschen (Stand: 13. Mai 2020, 16.00 Uhr). 

Der "Automobilclub" fordert nun den Bundesrat sowie den Bundestag auf, den neuen Bußgeldkatalog wieder abzuschaffen. Aus der Petition geht hervor, dass das Sammelziel beziehungsweise das "Quorum" mit 100.000 Unterschriften erreicht sei. 

Der Bundestag definiert ein "Quorum", einen Schwellenwert, bereits bei 50.000 Unterschriften. "Wird eine Petition innerhalb von vier Wochen [...] von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten", teilt das Parlament mit. Derweil ist unklar, ob und in welchem Umfang es zu Beratungen kommt. 

Erstmeldung vom 25.04.2020: Neuer Bußgeldkatalog für Autofahrer

Änderungen für StVO Bußgeldkatalog: Für Autofahrer gelten seit Dienstag (28. April 2020) strengere Regeln im Straßenverkehr. Diese sollen vor allem dem Schutz von Radfahrern dienen. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer", sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.  In diesem Zusammenhang sollen auch Raser härter bestraft werden.

Deshalb wurde das Strafmaß für einige Verkehrsvergehen angepasst: Wer sich entgegen der Straßenverkehrsordnung verhält, muss nun mit höheren Bußgeldern rechnen. Alle Änderungen im Überblick finden Sie hier.

Neue Straßenverkehrsregeln und Bußgelder: Hier wird es teurer

Bereits im Februar 2020 wurden zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung vorgenommen. Damals wurden höhere Geldstrafen und schnellere Fahrverbote für Schnellfahrer beschlossen. 

Die Änderungen für den 28. April betreffen vor allem den Radverkehr. Die Neuerungen sehen aus wie folgt: 

  • Halteverbot auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand: Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

  • Keine Nutzung von Seitenstreifen, Geh- und Radwegen: Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

  • Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern: Wer schwächere Verkehrsteilnehmer überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter – bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Auch zum Bilden und Freihalten von Rettungsgassen im Falle eines Staus gibt es Anpassungen des Strafmaßes:

  • Keine Rettungsgasse bilden: Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden wollen, müssen mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

  • Unerlaubtes Befahren einer Rettungsgasse: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft werden.

Schon ab 21 km/h zu viel drohen Fahrverbote

  • Zu schnelles Fahren wird künftig deutlich strenger geahndet. Bislang gab es innerorts erst ab 31 km/h Überschreitung einen Monat Fahrverbot. Nach den neuen Regeln reichen schon 21 km/h zu viel. Dazu kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg. Außerhalb geschlossener Ortschaften sinkt die Grenze von 41 auf 26 km/h. Das Bußgeld beträgt hier 95 Euro mit ebenfalls einem Monat Fahrverbot.

Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Neue Bußgelder für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts: 

  • bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
  • 11 - 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
  • 16 - 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
  • 21 - 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 26 - 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 - 40 km/h: 160 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 - 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Neue Bußgelder für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts: 

  • bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
  • 11 - 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
  • 16 - 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
  • 21 - 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
  • 31 - 40 km/h: 120 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
  • 41 - 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 51 - 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 61 - 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

tu/aa/dn/ha/dpa