Mit einem Winkeladvokaten-Trick könnte man Fahrverbote für Raser verhindern: Der ADAC zeigt in der Debatte um verschärfte Strafen für Raser, dass der Automobilclub in der verkehrstechnischen Steinzeit stecken geblieben ist - findet zumindest unser Autor Robert Wagner.
Mehr als 21 Millionen Mitglieder hat der ADAC - der größte Verkehrsclub Europas. Glaubt man den Ankündigungen vieler Menschen unter einem Tweet des Automobilclubs, könnten es demnächst einige weniger sein. Denn das erwartete positive Feedback blieb aus - stattdessen fielen Begriffe wie "ignorant", "asozial" oder "unfassbar". Auch auf die offenbar negative Wirkung von Abgasen auf die Denkfähigkeit wurde von einigen Nutzern hingewiesen.
Aber um was geht es eigentlich? Am Mittwoch, dem 1. Juli, verkündet der ADAC, dass die neuen, schärferen Fahrverbotsregeln nichtig sein könnten. Das hätten zumindest die Rechtsexperten des ADAC herausgefunden. Hintergrund sei ein Formfehler: "Nach der Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam" sind, schreibt der ADAC auf seiner Internetseite.
Gemeingefährlichere Positionen des ADAC
Damit machte sich der ADAC jedoch nicht nur Freunde. "Die Kündigung meiner Mitgliedschaft geht heute noch raus. Wer sich so Ignorant verhält und zu Rechtsbrüchen aufruft, der bekommt keinen Cent mehr von mir", schreibt ein Nutzer unter dem Tweet des ADAC . Und ein anderer: "Alles klar, Kündigung nach über 20 Jahren kommt dann. Irgendwann ist das Maß dann auch voll, ihr Steinzeitmenschen."
Tatsächlich ist es bei weitem nicht der erste Aufreger um die Positionen des ADAC. Unter dem Slogan "Freie Bürger fordern freie Fahrt" ging der ADAC in den 1970er gegen eine Verschärfung der Tempobeschränkungen vor, mit der die Bundesregierung damals auf die etwa 19.000 Verkehrstoten pro Jahr reagieren wollte. Knapp 50 Jahre später hat sich an dieser Position des ADAC anscheinend nichts geändert. Zwar unterstütze man das Ziel, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen ("Das begrüßen wir ausdrücklich") - nur eben nicht durch härtere Strafen. Schließlich seien 21 km/h zu viel innerorts nun wirklich nicht mit einem Monat Fahrverbot zu ahnden.
Nicht nur, dass der ADAC die Erklärung schuldig bleibt, wie man denn ansonsten Fußgänger und Radler besser schützen könnte. Die Aussage ist auch grundsätzlich Blödsinn und über die Maßen gefährlich: Einer Studie zur Folge stieg das Risiko von Fußgängern, bei einer Kollision mit einem Auto zu sterben, von 5,5 % bei 50 km/h auf 35,4 % bei 70 km/h. Das Risiko ist also rund siebenmal so hoch. Und ein Club, der dieses Verhalten nicht nur duldet, sondern durch windige Rechtstricks auch noch aktiv fördert, sollte als gemeingefährlich eingestuft werden.
Zudem ist das Risiko eines tödlichen Unfalls für Kinder nochmals erhöht. Gerade die Jüngsten werden durch überhöhte Geschwindigkeit in Ortschaften ohne Grund gefährdet. Statt von den "Gelben Engeln" sollte man demnach vielleicht eher von den "Gelben Engelmachern" sprechen - frei nach dem früher gebräuchlichen Begriff für Menschen, die illegale Schwangerschaftsabbrüche durchführten.
Weiterhin ist auch dass hier von Duhlig genauso Unsinn:
https://www.n-tv.de/politik/Luehmann-Fahrverbote-muessen-bleiben-article21890130.html
"Kritik: "Rücknahme durch die Hintertür"
Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig will an dem im April verabschiedeten Bußgeldkatalog mit seinen empfindlichen Strafen festhalten. "Raser müssen bestraft werden", sagte Dulig der "Welt". Bremens Verkehrssenatorin Maike Schaefer und die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger warfen Scheuer "handwerkliche Fehler" vor, die nicht zur "Rücknahme richtiger Maßnahmen durch die Hintertür" führen dürften."
Nein es ist keine Ruecknahme durch die Hintertuer sondern eine offizielle Weisung vom Bund. Nochdazu hätten das Bundesverfassungsgericht und auch der EUGH diesen Bußgeldkatalog 2020 in die Muelltonne geworfen, werter Herr Duhlig! Denn die Strafen sind und bleiben ueberzogen und von daher weise ich auch Ihren Punkt zurueck. Weiterhin werden die Raser ueber den aktuell wieder geltenden Bußgeldkatalog 2019 belangt und von daher kommt keiner straflos davon, Herr Duhlig! Auch dieser Punkt ist purer Rechtspopulismus.
In dem Zusammenhang kann ich zu dem hier:
https://www.n-tv.de/politik/Luehmann-Fahrverbote-muessen-bleiben-article21890130.html
n-tv: Lühmann: Fahrverbote müssen bleiben SAMSTAG, 04. JULI 2020
Der neue Bußgeldkatalog sieht seit 1. Mai härtere Strafen für Raser vor. Doch kaum in Kraft wird er von zahlreichen Bundesländern nicht angewendet. Ein Formfehler wird als Begründung angegeben. Die neue Verordnung scheidet die Geister. Sogar für das Verkehrsministerium sind die Strafen zu hart.
Angesichts des umstrittenen neuen Bußgeldkatalogs für Temposünder fordert die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Kirsten Lühmann, den Führerscheinentzug für Raser wieder auf die Agenda zu setzen. "Man bringt die Autofahrer durch höhere Bußgelder nicht dazu, ihr Verhalten zu ändern", sagte Lühmann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Sie werden erst dann vorsichtiger, wenn ein Fahrverbot droht."
nur sagen: Luehmann hat nichts verstanden. Die Strafen sind unverhältnismäßig un von daher ist das hier von Luehmann zurueckzuweisen und das von Luehmann ist purer Rechtspopulismus.
Und auch dass hier von Luehmann ist Unsinn:
https://www.n-tv.de/politik/Luehmann-Fahrverbote-muessen-bleiben-article21890130.html
"Eben sowenig wie Bußgelder hielten Punkte beim Flensburger Kraftfahrtbundesamt Autofahrer von der Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit ab, sagte die ausgebildete Polizistin Lühmann. "Deshalb müssen wir zur vorgeschlagenen Lösung zurückkehren: Lieber vier Wochen Führerscheinentzug als Warnschuss bei Tempoüberschreitungen", forderte die SPD-Politikerin."
Nein weil es eu-rechtswidrig ist. Mit einer deutlichen Erhöhung kann man das durchaus ändern. Und EU-Recht scheint dieser Frau egal zu sein. Eu-Recht steht aber ueber nationalem Recht.
Die Konsequenz daraus ist jetzt:
1. es muss ein neuer Bußgeldkatalog fuer 2020 erarbeitet werden
mit der Maßgabe:
a) Verhältnismäßigkeit der Strafzumessung (Bußgelder muessen verhältnismäßig sein)
b) Fahrverbote in dem Bereich der Uebertretung zwischen 10 Km/h und 30 Km/h sind unverhältnismäßig und durch angepasste Bußgelder zu ersetzen
c) die Rechtsgrundlage fuer den Bußgeldkatalog ist im Eingang zu dem neuen Bußgeldkatalog korrekt anzugeben.
Siehe weiterhin zur Anhängigkeit der von mir genannten Verfassungsbeschwerde wegen so einem Fall in Karlsruhe:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2020/vorausschau_2020_node.html
"39. 2 BvR 1451/18, 2 BvR 1616/18 Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und in welchem Umfang im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes dem Betroffenen zum Zwecke seiner Verteidigung Einsicht in nicht bei der Bußgeldakte befindliche Daten und Unterlagen zu gewähren ist."
Und dann wegen Vorlage zum BGH wegen diesen Blitzern:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/blitzer-prozess-koblenz-100.html
"VGH-Präsident Lars Brocker sagte zu der immer wieder in der Rechtsliteratur erhobenen Forderung, das Thema endlich dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, dieses Ansinnen sei "gewiss nicht von der Hand zu weisen". Gerichte hätten mit Blick auf Messdaten von Blitzern immer wieder unterschiedlich geurteilt - es gebe einen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland. Brocker kündigte an, der VGH werde seine Entscheidung "wahrscheinlich noch in diesem Monat" den Beteiligten schriftlich zustellen."
Von daher werden sich eh bald das Bundesverfassungsgericht und der BGH um diese Ungueltigkeit und Nichtigeit des Bußgeldkatalogs 2020 kuemmern.
Vergleicht es mit einem Computersystem bei dem es ein Kaputt-Update gegeben hat und das ueberhaupt nicht funktioniert, sodass es wieder auf die vorherige Version zurueckgesetzt wird. Siehe Vergleich mit dem aktuellen Windows10 das leider durch ein Kaputt-Update ebenfalls wieder in den vorherigen Stand zurueckgerollt wurde.
Grueße
eure Deutschlandpiratin