Rentenbesteuerung im Blick: Du arbeitest trotz Rente in Vollzeit? Dann solltest du wissen, wann eine doppelte Besteuerung als Rentner erfolgen kann.
Immer mehr Menschen bleiben auch im Ruhestand beruflich aktiv. Doch was passiert steuerlich, wenn du bereits Rente beziehst und zusätzlich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst? Viele fürchten, doppelt Steuern zu zahlen – auf die Rente und auf das Arbeitseinkommen. Wichtig zu wissen ist, wann eine doppelte Steuerlast für Rentner droht und wie du sie vermeiden kannst.
Wie funktioniert die Besteuerung von Rente und Arbeitslohn?
Wenn du Rente beziehst und gleichzeitig arbeitest, gelten zwei verschiedene Einkommensarten. Die Rente zählt als sogenannte "sonstige Einkünfte". Der Arbeitslohn gilt als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Beide Einkünfte werden im Rahmen der Einkommensteuer gemeinsam betrachtet. Das bedeutet: Du gibst beide Beträge als Vollzeit arbeitender Rentner in deiner Steuererklärung an, und das Finanzamt berechnet daraus dein gesamtes aus Rente und Arbeitslohn zu versteuerndes Einkommen.
Bei der Rente wird nur ein bestimmter Anteil steuerpflichtig, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Für neue Rentnerinnen und Rentner steigen diese steuerpflichtigen Prozentsätze jährlich.
Beispiel: Wer 2025 in Rente gegangen ist, muss 85 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Der restliche Teil bleibt steuerfrei – dieser Anteil gilt dauerhaft als individueller Rentenfreibetrag.
Wann gilt die doppelte Rentenbesteuerung in Deutschland?
Von doppelter Besteuerung spricht man, wenn Rentner ihre Beiträge zur Altersvorsorge bereits aus versteuertem Einkommen bezahlt haben und später nochmals auf die Rentenzahlungen Steuern entrichten müssen. Das Thema ist komplex, da sich die steuerliche Behandlung der Renten Schritt für Schritt geändert hat.
Hintergrund ist das sogenannte Alterseinkünftegesetz (2005), das die nachgelagerte Besteuerung einführte. Seitdem sind Rentner, die einer Arbeit nachgehen, zunehmend steuerpflichtig, während Einzahlungen in die Rentenversicherung oder die betriebliche Vorsorge steuerlich begünstigt werden.
Eine doppelte Besteuerung soll laut Gesetz vermieden werden – kann in Einzelfällen aber doch auftreten, etwa wenn du viele Jahre lang mit bereits versteuertem Einkommen eingezahlt hast oder wenig Rentenfreibetrag bleibt.