Im kommenden Jahr müssen sich Motorradfahrer auf eine wichtige Neuerung einstellen: Die Umrüstung der Reifen gestaltet sich künftig schwieriger. Zudem greift ab Jahresbeginn eine neue Neuzulassungsnorm.
Neues Jahr, neue Regeln - das gilt für viele, auch für Biker: Motorradfahrer müssen auf einige Neuerungen einstellen, die ab dem 1. Januar 2025 gültig sind. So gibt es etwa beim Sprit einige Änderungen.
Eine wichtige Änderung betrifft in Zukunft die Reifenwahl. Auch bei den Neuzulassungen verjährt eine bisherige Norm.
Das ändert sich für Biker in 2025
Eine grundlegende Änderung gibt es ab Jahresbeginn bei der Reifenwahl. Die Herstellerfreigaben werden größtenteils hinfällig. In der Vergangenheit arbeiteten Fahrzeug- und Reifenhersteller eng zusammen. Mithilfe gemeinsamer Tests und regelmäßigen Prüfungen konnte ermittelt werden, welche Reifen zu welchem Motorrad passen. Die Tests galten bislang als "verlässlicher Beweis für die Betriebssicherheit der Reifen", schreibt chip.de.
Dank dieser Herstellerfreigaben konnten Motorradbesitzer schnell und unkompliziert verschiedene Reifenmodelle sämtlicher Hersteller nutzen. Lediglich die technischen Vorgaben (Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex der Reifen) mussten mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, erläutert der merkur. Besonders praktisch: Die Freigaben dienten gleichermaßen als Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB). Somit benötigten Motorradbesitzer keine weitere Genehmigung bei der Umrüstung ihrer Reifen.
Genau das ändert sich ab 1. Januar 2025: Die Reifenfreigaben der Hersteller werden hinfällig, die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt nicht mehr. Wer seinem Motorrad neue Reifen überzieht, die nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, muss den Gang zu einer Prüforganisation antreten. Anlaufstellen wie die DEKRA oder der TÜV können die Reifen dann genehmigen.
Mehr Aufwand, höhere Kosten – doch womöglich auch ein paar Vorteile
Bei der Wahl neuer Reifen kommen auf Motorradbesitzer künftig also mehr Kosten und ein höherer Aufwand zu. Vor allem dann, wenn die neuen Reifen von den Richtwerten in den Fahrzeugpapieren abweichen. Jegliche Abweichungen der Maße (Größe, Breite, Querschnitt, Abrollumfang) erfordert eine gesonderte Prüfung.
Wer sich diesen Mehraufwand sparen möchte, sollte bei der Reifenwahl auf die Eintragungen im Fahrzeugschein achten. Stimmen die neuen Reifen mit den Eintragungen exakt überein, ist kein weiterer Test durch eine Prüforganisation nötig. Ob es sich dabei um einen anderen Reifenhersteller handelt, ist dabei irrelevant. Hauptsache, die Vorgaben werden eingehalten oder übertroffen. Positiver Nebeneffekt der Neuregelung: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nicht mehr verpflichtend mitgeführt werden.