2000 tote Schweine wurden 2018 in einem Stall in Unterfranken entdeckt. Die Kadaver verwesten teilweise schon seit Monaten, die meisten Tiere verendeten qualvoll. Trotz alldem kommt der Stallbetreiber ohne Strafe davon. PETA hat dagegen Beschwerde eingelegt - und ist jetzt gescheitert.
Ein erschütternder Tierskandal bewegte im April 2018 die Region: In einem Stall bei Gelchsheim (Landkreis Würzburg) wurden über 2000 tote Schweine entdeckt, die augenscheinlich über Wochen hinweg qualvoll verendet waren.
Update vom 16.10.2019: Stallbetreiber kommt ohne Strafe davon - PETA scheitert mit Beschwerde
Der damals 28-jährige Betreiber des Stalls straffrei aus, im August 2019 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Auch für die Kosten der Entsorgung der Tierkadaver muste er nicht aufkommen. Die Tierschutzorganisation PETA hat Beschwerde eingelegt - doch diese wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zurückgewiesen.
PETA begründete die Beschwerde folgendermaßen: "Die Tat von Christian D. ist so unfassbar und grausam, dass der Rechtsstaat eingreifen und Konsequenzen ziehen muss. Sämtliche Stellungnahmen des Angeklagten waren nachweislich gelogen. Auch seine angebliche Schuldunfähigkeit ist eine Farce, weil sich der beschriebene Zustand auf den von ihm erfundenen Zeitraum vom November 2017 beziehen dürfte und nicht auf den Zeitraum von Ende 2016 bis Anfang 2017, dem eigentlichen Tatzeitpunkt", so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA.
Der Täter soll laut eines psychiatrisch-forensischen Gutachtens schuldunfähig sein. PETA bezweifelte das und unterstellte dem damals 28-Jährigen finanzielle Motive.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg kam nun zu der Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens richtig war. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde in vollem Umfang aufrecht erhalten", so ein Sprecher auf Anfrage der "Main Post". Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Ursprüngliche Meldung: Ermittlungsverfahren eingestellt
Auf Anfrage bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt eingestellt wurde. Es sei zwar nachgewiesen worden, dass der Schweinehalter den Tod der Schweine durch die Unterlassung seiner Pflichten verursacht habe. Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens sei aber davon auszugehen, dass der Beschuldigte zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig war. Zur genauen Begründung der Schuldunfähigkeit mache die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten keine weiteren Angaben, so ein Sprecher auf Anfrage dieser Redaktion.
Landratsamt Würzburg untersagt Betreiber die Haltung von Tieren
Weil deshalb auch kein gerichtliches Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann, untersagte inzwischen das Landratsamt Würzburg dem Landwirt auf dem Verwaltungsweg dauerhaft die Haltung und Betreuung von Tieren, wie die zuständige Geschäftsbereichsleiterin auf Anfrage mitteilte. Das Verbot gilt für alle Tierarten. Eine entsprechende Anordnung hat das am Landratsamt Würzburg gegen den Mann erlassen, wie es am Dienstag mitteilte.
Volltrunken Autounfälle mit tödlichem Ausgang zu verursachen oder 2.000 Schweine elendig krepieren zu lassen. Unzurechnungsfähigkeit oder "zum fraglichen Zeitpunkt schuldunfähig zu sein" sind für deutsche Gerichte also die Voraussetzung dafür, straffrei aus dem Gericht zu gehen. Und die Allgemeinheit zahlt auch noch die Kosten. Wie bitte, geht's noch?
Was hilft es da den Opfern, wenn den Tätern der Führerschein auf Lebenszeit entzogen wird oder die Haltung von Tieren auf Lebenszeit untersagt wird.
Da bleibt mir nur ein Kopfschütteln.......
Mit dem fragwürdigen Geisteszustand so mancher Zeitgenossen lässt sich vieles erklären, aber nicht entschuldigen. Auch kein Gerichtsurteil! Wenigstens hat das Landratsamt in Würzburg die nötigen Schlüsse gezogen.
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An den Autor...... Wie können 2000 tote Schweine sterben, wie es in der Überschrift heißt *grübel*