Der bayerische AfD-Politiker Daniel Halemba steht wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht, darunter Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Der Prozess beginnt im Januar, zeitgleich mit dem Kommunalwahlkampf.
Der kontroverse bayerische AfD-Politiker Daniel Halemba muss sich vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Würzburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung zugelassen.
Ab Januar 2026 sind vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg acht Verhandlungstage angesetzt, wie das Gericht mitteilte. Der Verdacht der Volksverhetzung gegen den Landtagsabgeordneten gründet sich auf das Abspielen des Liedes "Wacht an der Spree" der Musikband Landser, so die Staatsanwaltschaft.
Verdacht der Volksverhetzung: Jugendrichter befasst sich mit Fall
Die Gruppe sei als kriminelle Vereinigung klassifiziert. Das Lied wurde auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 gespielt. In dem Text werde zur Feindseligkeit gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufgerufen. Halemba argumentiert, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier gar nicht anwesend gewesen.
Keinen ausreichenden Tatverdacht sieht das Gericht hingegen in Bezug auf den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen - in diesem Punkt wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht zugelassen.
Halemba soll in seinem Zimmer im Haus einer Würzburger Studentenverbindung einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Da er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, liege keine Strafbarkeit vor, so das Amtsgericht. Halemba erwartet Freispruch Halemba wies alle Anschuldigungen erneut zurück. Er geht davon aus, dass es zu einem Freispruch kommt.
Prozess ab Januar - zeitgleich mit Kommunalwahlkampf
Er kritisierte die Terminierung im Januar, da dann die Zeit des Kommunalwahlkampfs beginne und gleichzeitig Plenarsitzungen des Landtags stattfänden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Zuständig für das Verfahren ist ein Jugendrichter, da Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt - er war teilweise erst 20 Jahre alt und damit Heranwachsender.
Halemba hat gegen den Vorsitzenden einen Befangenheitsantrag gestellt. Er selbst teilte mit, diesem sei stattgegeben worden. Das Gericht hingegen erklärte, darüber sei noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen Halemba. Bereits im September 2023 fand eine Durchsuchung im Haus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg statt, der Halemba angehörte. Es bestand der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Im Oktober 2023 wurde Halemba auf Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Im April 2024 nahm die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung auf. Unter anderem soll er einen Anwalt bedrängt und dabei dessen Kanzleitür beschädigt haben.
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