So funktioniert der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zur Befreiung von der GEZ-Pflicht ist ein Antrag an den Beitragsservice erforderlich. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. Eingereicht werden kann der Antrag direkt online oder auf dem klassischen Postweg – dazu genügt es, das Formular auszufüllen und gegebenenfalls auszudrucken und zu unterschreiben. Erhältlich ist das Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch bei bestimmten städtischen Behörden, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.
Zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen ist der Antrag an den Beitragsservice zu senden. Dabei gilt: Ausschließlich Kopien der Nachweise einreichen, niemals Originaldokumente. Die Postadresse lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Im Anschluss erhält man eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung. Wichtig zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend gültig sein. Wer in diesem Zeitraum ohne Grund gezahlt hat, kann bereits geleistete Beiträge unter Umständen zurückfordern – dafür sind Kopien des Bewilligungsbescheids sowie entsprechende Zahlungsnachweise beim Beitragsservice einzureichen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Was gilt für Mitbewohner und Familienmitglieder?
Ein häufig übersehener Aspekt betrifft die Wirkung der Befreiung auf andere Personen im selben Haushalt. Da der Rundfunkbeitrag grundsätzlich pro Wohnung erhoben wird, erstreckt sich eine bewilligte Befreiung in vielen Fällen automatisch auf alle Mitbewohner – sofern diese bei der Gewährung der Sozialleistungen berücksichtigt wurden. Auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die in der befreiten Wohnung leben, sind in der Regel von der Zahlungspflicht ausgenommen. Wichtig ist jedoch: Sobald auch nur eine im Haushalt lebende Person beitragspflichtig ist, muss diese den vollständigen oder zumindest einen ermäßigten Beitrag für die gesamte Wohnung entrichten.
Wer also etwa als Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte prüfen, ob die Befreiung eines Mitbewohners die eigene Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beeinflusst. Eine vollständige Befreiung der Wohnung ist nämlich nur dann möglich, wenn alle Bewohner entweder selbst befreit sind oder zur befreiten Personengruppe zählen. Im Zweifelsfall lohnt sich eine direkte Anfrage beim Beitragsservice, um Missverständnisse und mögliche Nachforderungen zu vermeiden.
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