Abfindung annehmen oder ablehnen? Was viele bei einem Aufhebungsvertrag übersehen

Eine Abfindung, die den Aufhebungsvertrag begleitet, ist üblich. Anstatt eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht auszufechten, ist das die elegantere Variante. Wir erkären, was dabei zu beachten ist.

Der Aufhebungsvertrag mit Abfindung liegt auf dem Tisch. Ablehnen oder annehmen das ist jetzt die Frage. Für viele klingt das nach einem warmen Geldregen.

Die Summe ist verlockend, aber sie ist nur ein Teil der Rechnung, die du berücksichtigen solltest. Was steckt hinter dem Angebot, worauf kommt es an? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum ist der Aufhebungsvertrag bei den Firmen beliebt?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung. Trotzdem bieten viele Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Das geschieht selten aus Fairness, sondern deshalb, weil sie sich Vorteile versprechen.

In der Praxis steckt dahinter meist ein Ziel: Das Arbeitsverhältnis ist möglichst schnell und günstig zu beenden. Gerade deshalb sollten Beschäftigte ein solches Angebot nicht vorschnell unterschreiben, ohne es genau zu prüfen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist ein Aufhebungsvertrag oftmals die attraktivere Variante als eine Kündigung, die nur Ärger bringt.

Der Grund dafür ist schnell erklärt: Bei einer Entlassung droht eine oftmals langwierige Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten. Diese Prozesse enden oft mit einem Vergleich, der eine Abfindungszahlung einschließt. Aus Arbeitgebersicht liegt die Konsequenz aus diesen Erfahrungen auf der Hand: Es ist besser, zeitsparend und letztlich auch kostengünstiger, eine Abfindung anzubieten – insbesondere dann, wenn die Firma die Anwaltskosten einkalkuliert.

Warum solltest du unbedingt den Abfindungsvertrag genau prüfen?

Ist der Beschäftigte in einer Gewerkschaft, hat er eine Rechtsschutzversicherung oder lässt er sich anwaltlich beraten, ist eine Klage so sicher wie das Amen in der Kirche. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber fast immer mit Gegenwehr rechnen. Ob die Abfindung bei einem Arbeitsgerichtsverfahren höher ausfällt, ist unklar. Die Arbeitsrechtskanzlei Kotz in Siegen meint jedenfalls, dass die Abfindung bei einem Gerichtsverfahren oftmals höher ist als bei einer vorherigen außergerichtlichen Einigung.

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag beseitigt Risiken für den Arbeitgeber. Mit der Unterschrift verliert der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz und verzichtet auf seine Chancen vor dem Arbeitsgericht. 

Genau deshalb ist ein von der Personalabteilung vorgelegter Aufhebungsvertrag fast immer und in erster Linie entlang den Interessen des Arbeitgebers formuliert. Für den Arbeitnehmer gilt deshalb: Nichts direkt unterschreiben, den Vertrag genau durchlesen und prüfen. Kannst du das nicht, dann solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Warum ist das erste Angebot selten gut?

Einige Aufhebungsverträge sind nur auf den ersten Blick attraktiv. Viele Beschäftigte lassen sich blenden und sind froh, überhaupt eine Abfindung angeboten zu bekommen.

Dennoch zeigen die Erfahrungen: Das erste Angebot des Arbeitgebers ist fast nie das bestmögliche für den Arbeitnehmer. Arbeitgeber versuchen fast immer, mit möglichst wenig Aufwand und möglichst geringen Kosten den Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Wer einen Aufhebungsvertrag von seinem Arbeitgeber angeboten bekommt, sollte sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Arbeitnehmer sollten immer davon ausgehen, dass regelmäßig mehr zu erreichen ist.

Welche Strategie verfolgt der Arbeitgeber?

Arbeitgeber arbeiten oftmals mit psychologischem Druck. Nicht selten vermittelt die Personalabteilung oder ein beauftragter Rechtsanwalt den Eindruck, das Angebot sei einmalig und absolut üblich. Typische Argumente, wie Anwälte berichten, sind etwa:

  • "Wenn du nicht unterschreibst, wird es deutlich unangenehmer."
  • "Unterschreibe sofort, sonst kündigt die Firma fristlos."
  • "Jetzt-oder-nie-Taktik: Das ist unser letztes Angebot."
  • Verweis auf die schlechte Wirtschaftslage der Firma.
  • Überrumpelungstaktik im Gespräch.
  • "Dein Kostenrisiko steigt in einem Rechtsstreit."

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber zusätzlich emotionalen Druck aufbaut. Er appelliert an die langjährige, gute Zusammenarbeit oder an die Loyalität gegenüber der Firma. In anderen Fällen geht es um vermeintliche, aber nur vage Vorteile, ohne dass diese rechtlich abgesichert sind.

Wichtig ist: Solche Aussagen, Versprechen oder gar Drohungen dienen meistens dazu, den Arbeitnehmer in die Defensive zu drängen. Das Problem hat jedoch der Arbeitgeber – denn er wünscht den Mitarbeiter loszuwerden, und benötigt dafür eine schnelle und kostengünstige Lösung.

Wie hoch ist üblicherweise die Abfindung?

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift überhaupt erst in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit (gesetzliche Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG). Deshalb haben Beschäftigte in kleinen Betrieben kaum eine Chance auf eine Abfindung.

Bei einem Arbeitsgerichtsprozess geht es immer um den Bestand des Arbeitsvertrags. Gewinnt der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, bekommt er eigentlich kein Geld, sondern das Recht auf Weiterbeschäftigung. Da aber nach einem Rechtsstreit oft kein Interesse auf beiden Seiten an dem Fortbestand des Arbeitsvertrags besteht, entsteht eine Pattsituation. Die Richter schlagen deshalb vielfach als Lösung eine Abfindung vor.

Die Höhe der Abfindung betrug in Deutschland bislang meistens 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr (plus anteilige Sonderzahlungen) der Betriebszugehörigkeit. Dieser Faktor ist inzwischen nur noch eine taktische Größe und als verbindliche Vorgabe aufgeweicht. Die Arbeitsrechtskanzlei Kotz in Siegen sieht den Multiplikator eher bei 1,0 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung. Die 0,5 sei dagegen nur der "Einstieg und das Standard-Angebot". Dagegen sei der Faktor 1,0 eine realistische Basis für einen Vergleich und der Multiplikator 1,5 sei ein "exzellentes Ergebnis" das insbesondere nach Formfehlern des Arbeitgebers zu erzielen sei.

Wie nützlich sind Abfindungsrechner?

Mit den Abfindungsrechnern im Internet ist es möglich, die Höhe des Betrags der Gegenleistung für die reibungslose Trennung vom bisherigen Arbeitgeber annähernd zu ermitteln. Online stehen einige davon zur Verfügung.

Die Redaktion hat zwei davon ausgewählt: den Rechner des Fachanwalts für Arbeitsrecht Alexander Bredereck aus Berlin, der die Höhe der Abfindung bestimmt. Und als zweites das Modul der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), das die Höhe der Steuern, die du auf die Abfindung zahlen musst, berechnet. So weißt du, was am Ende von deiner Einmalzahlung übrig bleibt. 

Zu bedenken ist auch, dass eine Abfindung sich auf die Auszahlungszeit des Arbeitslosengelds auswirken kann. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst durch einen Aufhebungsvertrag "auflöst oder daran mitwirkt", riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich mit Abfindung ist dagegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht zu erwarten.

Schon gewusst? Die Überschuldungsstatistik offenbart: Hinter finanzieller Not stecken oft Krankheit, Jobverlust oder familiäre Einschnitte. Am stärksten sind Alleinerziehende und Menschen, die allein leben, von hohen Schulden betroffen. Bleibt der Kindesunterhalt aus, können Jugendämter unterstützen und Unterhaltsvorschuss zahlen. 

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