15-Jähriger am Brombachsee erstochen - Prozess beginnt mit einer Überraschung

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15-Jähriger am Großen Brombachsee erstochen - Prozess beginnt
Bei einem Streit zweier Gruppen von Jugendlichen ist im Juni 2025 in Mittelfranken ein 15-Jähriger tödlich verletzt worden.
15-Jähriger am Großen Brombachsee erstochen - Prozess beginnt
NEWS5 / Ferdinand Merzbach (NEWS5)

Der Prozess wegen eines im Juni 2025 am Großen Brombachsee getöteten Jugendlichen beginnt. Ein Sprecher äußert sich mit einem überraschenden Detail.

Die Tat erschütterte viele Menschen: An einem angenehmen Sommerabend im vergangenen Juni soll eine 19-Jährige einen Jugendlichen in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen haben. Der 15-Jährige verstarb noch am Tatort. Nun beginnt am Landgericht in Ansbach der Prozess gegen die Heranwachsende.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Deutsche des heimtückischen Mordes. Den Ermittlungen zufolge wartete die junge Frau aus Nürnberg mit Freunden an jenem Abend an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees. An der Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite wartete ebenfalls eine Gruppe junger Leute, unter denen sich das spätere Opfer befand.

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Beide Gruppen gerieten in einen Streit. Dabei soll die 19-Jährige den Jugendlichen rassistisch beleidigt haben. Dieser besaß die deutsche und brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat. Schließlich soll die junge Frau über die Straße zu der anderen Gruppe gegangen sein.

In ihrer Hand soll sie dabei versteckt ein Taschenmesser gehalten haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug sie dem 15-Jährigen erst mit der Faust ins Gesicht und stach ihm dann das Messer in den Hals. Für den Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät. Die wohl größte Überraschung: Die Öffentlichkeit ist nach Angaben eines Gerichtssprechers zu der Verhandlung zugelassen.

Nach der Verlesung der Anklage hat die junge Frau die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Für den Nachmittag hat die Jugendkammer mehrere Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten geladen, die bei der Tat anwesend waren.

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