Zwei 21-Jährige wegen Raubüberfall in Schweinfurt angeklagt

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Zwei junge Männer hatten am Sonntagmorgen einen 46-Jährigen in der Schweinfurter Innenstadt überfallen, geschlagen und ausgeraubt. Symbolfoto: Christopher Schulz
Zwei junge Männer hatten am Sonntagmorgen einen 46-Jährigen in der Schweinfurter Innenstadt überfallen, geschlagen und ausgeraubt. Symbolfoto: Christopher Schulz

Zwei junge Männer hatten am Sonntagmorgen einen 46-Jährigen in der Schweinfurter Innenstadt überfallen, geschlagen und ausgeraubt.

Am Sonntagmorgen hatte die Schweinfurter Polizei im Anschluss an einen Raub in der Innenstadt zwei Tatverdächtige festgenommen. Die beiden 21 Jahre alten Männer sind dringend verdächtig, einem 46-Jährigen das Mobiltelefon und das Portemonnaie samt Bargeld geraubt zu haben. Beide sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Wie die Polizei mitteilt, hatten die zwei Männer nach bisherigen Ermittlungsstand am Sonntag um 4.20 Uhr den Geschädigten in der Friedrich-Ebert-Straße unvermittelt von hinten zu Boden gerissen und ihn geschlagen.

Anschließend nahmen die Täter dem am Boden liegenden 46-Jährigen das Mobiltelefon und den Geldbeutel ab und flüchteten.

Die Schweinfurter Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach den zunächst flüchtigen Tätern ein und konnte sie nur wenige Minuten später in der Innenstadt festnehmen. Bei den beiden Beschuldigten stellten die Beamten dann auch Gegenstände sicher, die dem Geschädigten kurze Zeit zuvor geraubt worden waren.

Die beiden Beschuldigten im Alter von 21 Jahren mussten die Polizisten zur Dienststelle begleiten und jeweils eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die beiden 21-Jährigen und auch der 46-Jährige waren alkoholisiert. Der 46-Jährige hatte durch den Überfall lediglich oberflächliche Verletzungen an der Hand erlitten.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die beiden Tatverdächtigen am Montagnachmittag dann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ jeweils einen Haftbefehl wegen Raubes und bestehender Fluchtgefahr gegen die beiden.