Hast du den Steuerbescheid dagegen bereits erhalten, gibt es Änderungen nur auf dem Weg des Einspruchs. In diesem Fall steht die Erklärung komplett wieder auf dem Prüfstand. Den Bescheid solltest du unbedingt gründlich prüfen und dich nicht von der Unübersichtlichkeit des Bescheids abschrecken lassen. Dazu rät zumindest Annemarie Reiff vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: "Ein Steuerbescheid sollte nicht einfach nur abgeheftet werden, sondern muss aktiv geprüft werden."
Wann solltest du Einspruch einlegen?
Bei dieser gründlichen Kontrolle des Steuerbescheids kannst du nicht nur Fehler vom Finanzamt finden, sondern auch auf eigene Versäumnisse stoßen. In beiden Fällen kannst du Einspruch einlegen. Um den Einspruch schriftlich zu begründen, hast du eine Frist von einem Monat Zeit nach Eingang des Bescheids.
Wenn du etwa zwischenzeitlich eine unberücksichtigte Rechnung gefunden hast, die du von der Steuer absetzen kannst, kannst du diese im Einspruchsverfahren angeben. Schreibe dem Finanzamt den Sachverhalt, lege den Beleg bei und begründe, wie es zu der falschen Angabe kam.
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt hat, ruft die Erklärung im Elster-Portal der Finanzämter auf, ändert die Angaben und sendet die Erklärung erneut an die Finanzbehörde. Wichtig ist dabei Folgendes: Es darf kein "grobes Verschulden" vorliegen. Grobes Verschulden wäre zum Beispiel, wenn du die Hinweise und Erläuterungen in der Steuererklärung nicht beachtet hast. In diesem Fall würde der Einspruch zurückgewiesen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Einspruch und einem Änderungsantrag?
Wer nur bestimmte Angaben abändern will, kann auch einen Änderungsantrag stellen. "In diesem Fall ist lediglich eine Verbesserung in dem einen Punkt möglich. Der Rest bleibt, wie er ist", so die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. Dieses Vorgehen ist immer dann empfehlenswert, wenn du nicht möchtest, dass das Finanzamt die komplette Steuererklärung erneut prüft.
Der Unterschied zwischen Einspruch und einem Änderungsantrag ist also: Mit deinem Änderungsantrag wird nur der von dir korrigierte Sachverhalt erneut aufgerufen, nicht wie bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid. Alles andere bleibt also, wie es ist.
Auch für diese Variante hast du vier Wochen Zeit, nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast. Die Rechtsgrundlage für den Änderungsantrag des Steuerbescheids ist § 172 der Abgabenordnung. Danach ist der fertige Steuerbescheid "grundsätzlich stabil" und darf nicht einfach so nachträglich geändert werden. Ausnahmen sind lediglich der Einspruch und der Änderungsantrag des Steuerzahlers.
Sind Korrekturen von Angaben zum eigenen Nachteil zu empfehlen?
Ein anderes Problem ist, wenn du bewusst falsche Angaben beim Finanzamt machst oder verschweigst. In diesem Fall geht die Behörde von einem Steuerbetrug aus. Bei einer "leichtfertigen Steuerverkürzung" verlängert sich die Frist auf fünf Jahre, in denen das Finanzamt noch zuschlagen kann. Handelt es sich um eine Steuerhinterziehung, weil du die Angaben vorsätzlich falsch gemacht hast, führt das zu einer Verlängerung der Frist auf zehn Jahre.
Wenn du Angst hast, dass deine Täuschung auffliegt und du dir eine Strafe einhandelst, kannst du dich selbst anzeigen. Wird die dann festgestellte höhere Steuerschuld sofort beglichen, kannst du eine Strafe in der Regel noch abwenden.
Entscheidend ist, dass du wirklich alle Fehler berichtigst, sonst droht dir trotz der Nacherklärung eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe. Bei einer geplanten Nacherklärung solltest du in jedem Fall fachkundigen Rat (Steueranwalt) einholen.
Schon gewusst? Auch Rentner müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben – wir erklären, wann das Finanzamt Nachzahlungen fordert und welche Freibeträge gelten.
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