Für Millionen Steuerzahler in Deutschland steht ab dem Jahr 2027 eine Änderung beim Erhalt des Steuerbescheids an. Wer diesen weiterhin wie gewohnt auf Papier erhalten möchte, muss aktiv werden.
Für viele Steuerzahler ändert sich ab 2027, wie sie ihren Steuerbescheid erhalten. Statt im Briefkasten landet das Schreiben des Finanzamts künftig häufig digital im Elster-Konto. Wer weiterhin einen Bescheid auf Papier möchte, muss die postalische Zustellung ausdrücklich wählen.
Die Finanzverwaltung stellt die Zustellung von Steuerbescheiden zum 1. Januar 2027 um. Wer über ein aktives Elster-Konto verfügt, soll Bescheide und weitere Schreiben des Finanzamts künftig grundsätzlich elektronisch erhalten.
Änderung beim Steuerbescheid 2027: Papierform bleibt weiterhin möglich
Damit ändert sich das bisherige Verfahren. Bislang mussten Steuerpflichtige der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Künftig wird sie bei einem aktiven Elster-Konto zum Regelfall. Ein zusätzlicher Steuerbescheid per Brief kommt dann nicht mehr.
Auf Papier müssen Steuerzahler dennoch nicht vollständig verzichten. Wer seinen Steuerbescheid weiterhin im Briefkasten haben möchte, kann bei Elster die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen.
Die entsprechende Möglichkeit findet sich unter „Formulare und Leistungen“ bei den Einstellungen zur elektronischen Bekanntgabe. Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, erhält seine Bescheide weiterhin auf dem Postweg.
Digitale Zustellung kann bei Einspruchsfrist wichtig werden
Besonders aufmerksam sollten Steuerzahler künftig bei ihren E-Mails sein. Der Steuerbescheid selbst wird zwar nicht per E-Mail verschickt. Eine Nachricht informiert jedoch darüber, dass das Dokument elektronisch zum Abruf bereitsteht.
Das ist auch wegen möglicher Fristen wichtig: Ein digitaler Steuerbescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab der Bekanntgabe beginnt die einmonatige Einspruchsfrist – auch wenn der Steuerpflichtige den Bescheid noch nicht geöffnet hat.