Drei Jahre und neun Monate muss der Mann ins Gefängnis, der im Januar in Roth mit reichlich Alkohol am Steuer einen Unfall mit tödlichen Folgen verursacht hat. Eine junge, schwangere Frau bezahlte das fahrlässige Verhalten mit ihrem Leben.
Mit gesenktem Haupt sitzt Alexander H. (Name geändert) im Amtsgericht und lässt das Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Während der Staatsanwalt die Anklage vorliest, sitzt der Angeklagte in Turnschuhen und T-Shirt regungslos da. Schnell gesteht er, an einem Samstagabend im Januar um kurz vor neun Uhr eine schwangere Frau auf dem Gehweg überfahren zu haben. Nach dem Unfall hatte er noch versucht zu behaupten, seine Freundin sei gefahren.
Nach der Unfallnacht im Januar suchte der Angeklagte zunächst das Weite und flüchtete in die Ukraine. Eine Woche später fuhr er zurück nach Deutschland und stellte sich der Polizei. Seitdem sitzt er hinter Schloss und Riegel und hat wie er sagt viel nachgedacht, warum es soweit kommen musste. Ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung habe ihm bevor gestanden. Es drohte der Jobverlust. Er versucht seine Situation im Alkohol zu ertränken.
Nach zwei Flaschen Likör kommt die Freundin auf die fatale Idee, ihren Partner mit einer Flasche Wodka weiter zu besänftigen. Es ist Samstagabend kurz nach acht. Weil die Geschäfte schon geschlossen sind, kommt das Pärchen auf Idee, mit dem Auto noch Nachschub an der Tankstelle zu besorgen. Nach dem Unfall wird die Polizei bei dem Angeklagten 1,75 Promille im Blut feststellen.
Ein Abend, der alles zerstörte Auf dem kurzen Rückweg nach Hause ereignet sich der tragische Unfall, der einem jungen Mann die Freundin und ein ungeborenes Kind für immer nimmt. Der billige Rotwein von der Tanke liegt auf der Rückbank, als der Fahrer in seinem dunklen BMW in der mittelfränkischen Kleinstadt Roth aus der Kurve fliegt.
Unter Tränen schildert der Freund dem Gericht völlig aufgelöst, wie sich aus einem schönen Abend plötzlich ein Alptraum entwickelte. "Wir saßen mit Freunden im Restaurant", beginnt er den fatalen Abend zu rekapitulieren. Man habe keinen Alkohol getrunken, weil die Freundin im dritten Monat schwanger gewesen sei. Früh habe man sich verabschiedet. Gegen 20.30 Uhr verlässt die Runde vergnügt die Gaststätte.
Mann sieht, wie seine schwangere Freundin vom Auto erfasst wird Das Paar bringt die Freunde noch zum Wagen und will sich dann selbst zu Fuß auf den Heimweg machen. Er hört noch das langgezogene Quietschen der Reifen als er im nächsten Moment spürt, dass die "Liebe meines Lebens" von dem Auto erfasst wurde.
In Zeitlupe sieht er, wie seine Freundin durch die Luft fliegt und wie einem Horrorfilm im Blumenbeet landet und regungslos liegen bleibt. Unter Weinkrämpfen schildert er weiter, wie er sich neben sie kniet und versucht die Freundin anzusprechen. Im nächsten Augenblick bemerkt er den Unfallwagen, der hundert Meter weiter stehen bleibt. Eine Frau, die Freundin des Angeklagten, schaut aus der Beifahrertür. Dann bemerkt er auch den Fahrer, der über das Dach des Wagens zum Unfallort lugt.
Dann traut er seinen Augen nicht, als die Insassen davonbrausen, anstatt zu helfen. Er merkt sich das Nummernschild, das ihm heute nicht mehr aus dem Kopf gehen will. Er versucht den Notruf zu erreichen, aber die Nummer fällt ihm nicht mehr ein. Ein zufälliger Passant eilt herbei und hilft beim Verständigen des Rettungsdienstes. Aus dem Mund seiner Freundin floss Blut. Die Augen waren verdreht.
Am nächsten Morgen erlag die Frau, mit der gemeinsam alt werden wollte, ihren schweren Verletzungen. "Der hat mir meine Freundin aus dem Armen gefahren", sagt er noch immer völlig von der Trauer und dem Schmerz vollkommen überwältigt. Das Schlimmste sei noch immer für ihn, dass der Angeklagte einfach abgehauen sei. Dass er nicht geholfen habe. Dass er nicht sofort die Wahrheit gesagt habe und zugegeben hätte, viel zu schnell und total besoffen aus der Kurve geflogen und seine Freundin totgefahren habe.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig Am Ende sagt der Angeklagte, alles tue ihm schrecklich leid. Die Angehörigen wollen und können wohl die Entschuldigung, die er angeboten habe, nicht annehmen. Das Gericht blieb in seinem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und elf Monate Haft gefordert hatte. Am Ende sprach der Richter das Urteil. Drei Jahre und neun Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.