Ein 88-Jähriger lässt seinen Hund bei 30 Grad im Auto, dieser stirbt darauf. Die Polizei Mittelfranken erklärt nun, wie sich Passanten verhalten sollen, die bei Hitze einen Hund im Auto sehen.
- Nürnberg: Hund wird in Auto zurückgelassen und stirbt qualvollen Hitzetod
- Polizei Mittelfranken erklärt, wie man mit eingeschlossenen Hunden im Auto umgehen soll
- Entscheidungen von Passanten immer "von der Situation abhängig"
- "Im Einzelfall durchaus berechtigt": Wann es erlaubt ist, die Scheibe einzuschlagen
Seit dem Vorfall in Mittelwald, bei dem ein 88-jähriger Wanderer seinen Hund bei 30 Grad Außentemperatur "im Auto zurückließ", fragen sich immer mehr, wie mit eingeschlossenen Hunden im Auto umgegangen werden soll. Lisa Hierl, Kriminaloberkommissarin der Polizei Mittelfranken, erklärt inFranken.de, wie sich Passanten in solchen Fällen verhalten sollen.
"Unverzüglich den Notruf wählen": Wie man Hunde vor dem Hitzetod bewahrt
Zunächst solle man sich vergewissern, ob der Fahrer in der Nähe und in welchem Gesundheitszustand der Hund sei. "Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass man an die Scheibe klopft und überprüft, wie das Tier darauf reagiert", berichtet Hierl. Zudem sollen Beobachter "immer unverzüglich den Notruf (110 oder 112) wählen, um die vorgefundene Situation schildern und das weitere Vorgehen absprechen".
Viele unterschätzen die Wirkung der Außentemperatur auf das Innere des Wagens. "Bei warmen Außentemperaturen innerhalb weniger Minuten kann sich eine derartige Hitze entwickeln, dass darin Lebensgefahr besteht", so Hierl. Auch ein leicht geöffnetes Fenster "schafft bei sommerlichen Temperaturen wenig bis keine Abhilfe".
Zudem sei es laut Hierl immer eine gute Idee, andere Personen in der Nähe mit darauf anzusprechen. "Auf der Suche nach dem Fahrer kann man gegebenenfalls auch Passanten ansprechen, oder das Kennzeichen ausrufen lassen, falls der Pkw beispielsweise vor einem Supermarkt steht".
"Frage des Einzelfalls": Polizei Mittelfranken über Scheibe einschlagen als Rettungsmaßnahme
Was passiert, wenn der Gesundheitszustand des Hundes in akuter Lebensgefahr sei, verrät Hierl. "Wenn das Tier beispielsweise bereits stark mitgenommen wirkt oder nicht mehr reagiert, kann es im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein, die Scheibe einzuschlagen". Dennoch sei es "immer eine juristische Einzelfallentscheidung und kann nicht pauschal beantwortet werden".
Dies solle dennoch unbedingt aufgezeichnet und dokumentiert werden. "Sollte man sich dazu entschließen, die Scheibe einzuschlagen, so empfiehlt es sich, die Situation zu dokumentieren, indem man beispielsweise Fotos oder Videos macht". Hierbei helfe es auch, weitere Passanten als Zeugen anzusprechen.