In Nürnberg dürfen rund 29,2 Prozent aller Menschen über 18 Jahren nicht bei der Bundestagswahl abstimmen. Der Grund: Sie haben keinen deutschen Pass. Dabei könnte ihre Stimme einen entscheidenden Einfluss auf die Direktmandatsgewinne haben.
- Bundestagswahl 2021 in Nürnberg: Fast 30 Prozent der Erwachsenen dürfen nicht wählen
- Erklärung des Wahlamtschefs: Sie haben keine deutsche Staatsbürgerschaft
- Studien zeigen: Wahlverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund weicht vom Durchschnitt ab
- "Es reicht": Bundesweite Initiative fordert Umdenken
In Nürnberg sind zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag (26. September 2021) wieder die Bürgerinnen und Bürger der Stadt dazu aufgerufen, zwei Stimmen abzugeben. Die erste Stimme für die Direktkandidat*innen, die Zweitstimme geht an die jeweilige Partei. Doch ein erheblicher Anteil der Nürnberger Stadtbevölkerung wird dann keinen Zutritt zur Wahlkabine haben. Es handelt sich um die Menschen, die keine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Warum ihre Stimme alles verändern könnte und was der Nürnberger Wahlamtsleiter zu der Situation sagt, erklärt euch inFranken.de. Hier geht's zum Bundestagswahl-Live-Ticker für Nürnberg: Alle Reaktionen, Prognosen und Ergebnisse am Wahltag.
Fast 30 Prozent der Nürnberger Erwachsenen dürfen nicht wählen - weil es das Gesetz so will
"Insgesamt liegt der Anteil der Menschen über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Nürnberg und ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 29,2 Prozent", erklärt Wolf Schäfer, Leiter des Wahlamts in Nürnberg. Diese Menschen dürften, so Schäfer, nicht an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen.
"Das deutsche Wahlrecht beziehungsweise das Grundgesetz sieht es so vor", sagt Schäfer. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 20 etwa: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." In Artikel 38 GG wird dagegen lediglich davon gesprochen, dass wahlberechtigt sei, "wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat".
Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon 1990 entschieden, dass "an Wahlen, die im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG die Ausübung von Staatsgewalt demokratisch legitimieren", nur "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes" teilnehmen können. Begründet wurde dies damit, dass das Staatsvolk sich nicht an kleineren Faktoren wie dem Wohnort orientieren dürfe, sondern die Gesamtheit der Bürger repräsentieren müsse.
"Bezahlen Steuern": Initiative fordert Bundestagswahlrecht für Ausländer - unter einer Bedingung
Doch gerade in Städten wie Nürnberg leben viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern. Wer das Direktmandat gewinnt, repräsentiert also im schlechtesten Fall nicht den Willen eines Großteils der Stadtbevölkerung in Berlin. Insgesamt lebten in Nürnberg 2019 rund 540.000 Menschen, davon 46,5 Prozent mit Migrationshintergrund und 24 Prozent Ausländer*innen. Die meisten Menschen ohne deutschen Pass kamen davon aus der Türkei (Anteil 12,9 Prozent), Rumänien (10,9 Prozent) und Griechenland (9,2 Prozent). Eine aktuelle Auswertung der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vor der deutschen Bundestagswahl kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass Muslime tendenziell besonders häufig zur SPD neigen, weniger aber zu den Grünen.
Gleichzeitig konnten CSU und CDU in der Auswertung bei türkischen Gastarbeiterfamilien deutlich zulegen. Gerade, weil in Nürnberg in beiden Wahlkreisen sehr knappe Ergebnisse erwartet werden, würde die Einbeziehung von Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Nürnberg unter Umständen ein völlig anderes Resultat ergeben. Die bundesweite Initiative "Nicht ohne uns 14%" fordert genau diese Einbindung in einer Petition an die Bundesregierung.
Wieder mal die Grünen .....................
Daß, wer in der Kommune verankert ist, also eine gewisse Zeit dort - oder zumindest in Deutschland - lebt, soll an kommunalen Entscheidungen beteiligt sein, also auch an den kommunalen Wahlen teilnehmen dürfen.
Der Bundestag aber trifft existentielle Entscheidungen für das Staatswesen. Daher halte ich in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und die dadurch bewirkte Identifikation mit dem Staat für eine notwendige Voraussetzung, an der Wahl der Volksvertretung teilnehmen zu dürfen.
Das hat nichts mit "völkischer Gesinnung" in ihrer ausgrenzenden Bedeutung zu tun. Denn die Staatsbürgerschaft ist nicht an die geographische, ethnische oder weltanschauliche Herkunft gebunden.
Ist ja auch richtig, daß nur Deutsche im Sinne des GG wählen dürfen! Die Deutschen sind wieder mal im Begriff, sich selbst eine schallende Ohrfeige zu verpassen, die einen riesigen Einfluß auf das Leben in Deutschland haben würde!!!
Sind das nicht die, die ganz bequem von Deutschland aus, die Diktatur in der Heimat wählen konnten?
Denke es ist in den meisten Ländern so, dass die Staatsangehörigkeit das Kriterium zur Wahlteilnahme ist. Aber wir (wollen) ja mittlerweile alles umdrehen, warum auch nicht das Wahlrecht.
"wir zahlen hier ja auch Steuern" ist aber ein interessanter Aspekt: Wahlrecht nur für Steuerzahler. Dann entscheiden nur die, die auch zahlen. Dann würde manches anders aussehen! Den es ist sehr bequem Forderungen zu stellen, wenn andere zahlen müssen. Einmal ein anderer Gedanke für Utopia Deutschland.