Ein Fußball-Anhänger setzt sich juristisch dafür ein, dass die Polizei zukünftig auf Pfefferspray bei ihren Einsätzen rund um das Stadion verzichtet. Zur Begründung heißt es, Reizgas sei ein biologischer Kampfstoff und gefährde die Gesundheit der Bürger.
Ralf Peisl, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsmitglied des Fußball-Zweitligisten 1. FC Nürnberg, bestätigte, dass sein Mandant eine entsprechende Klage bei den Verwaltungsgerichten in Berlin und Ansbach eingereicht habe.
Bei einem Stadionbesuch sei der Kläger im Jahr 2012 durch einen Pfefferspray-Einsatz der Polizei von Bund und Land geschädigt worden. Die Polizei-Beamten sind laut Presseberichten mittlerweile zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Mit seiner Klage will der Club-Fan nun erreichen, dass die Polizei bei Einsätzen generell auf Reizgas verzichtet. Strafverteidiger Ralf Peisl argumentiert, dass die Bundesrepublik bereits 1983 die Konvention zum Verbot biologischer Waffen unterzeichnet habe.