Schwimmunterricht für Grundschüler ist derzeit in Burgkunstadt schwierig umzusetzen. Das Hallenbad in Michelau könnte angemietet werden. Das würde die Stadt 10.240 Euro pro Schuljahr kosten. Der Stadtrat denkt darüber nach.
"Nicht dass es am Ende wieder heißt: Es wurden keine Alternativen aufgezeigt." Ein Vorwurf, dem sich Kämmerin Heike Eber nicht aussetzen möchte. Deshalb hat sie dem Stadtrat in seiner letzten Sitzung am Dienstagabend ein Konzept zur Durchführung des Schwimmunterrichts für die erste und zweite Jahrgangsstufe der Grundschule Burgkunstadt vorgestellt. Wegen bereits bestehender Stundenpläne wäre ein Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports erst ab nächstem Schuljahr möglich. Für das laufende Schuljahr könnte der Schwimmunterricht auf freiwilliger Basis angeboten werden.
52 Kinder haben Interesse Laut Eber verfüge das Hallenbad in Michelau über freie Kapazitäten und könnte an bestimmten Tagen und Zeiten für 60 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) angemietet werden.
Von 88 in Frage kommenden Kindern würden laut einer unverbindlichen Umfrage 52 Kinder das Angebot annehmen. Die Kosten für einen rund achtwöchigen Kurs bei zwei Mal Unterricht in der Woche würden sich einschließlich Fahrkosten bei vier Gruppen auf maximal 10.240 Euro pro Schuljahr belaufen.
"Sache der Eltern" Mit dem Vorschlag wollte Eber aufzeigen, dass, auch wenn Burgkunstadt über kein Lehrschwimmbecken verfügt, die Kinder doch schwimmen lernen könnten. Eine Intensivierung des Schwimmunterrichts könnte anschließend im Burgkunstadter Freibad durchgeführt werden. Stadtrat Wolfgang Sievert (SPD) bezeichnete es als beschämend, das 60 Prozent der Kinder nicht schwimmen können. Hier seien die Eltern in der Pflicht, das sei nicht die Aufgabe der Stadt.
Im Rahmen des Sportunterrichts konnte sich Stadtrat Hans Peter Marx (SPD) das vorgestellte Konzept durchaus vorstellen. Problematischer sei dagegen ein Angebot außerhalb des Unterrichts, da könnten Eltern Ähnliches auch für den Musik- oder Sportunterricht ihrer Kinder fordern. Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, schwimmen zu lernen, machte Bürgermeisterin Christine Frieß (CSU) deutlich.
Skateranlage ist vielen zu teuer Nägel mit Köpfen machte der Stadtrat in punkto Skateranlage. Jetzt nachdem die schriftliche Zustimmung der Regierung von Oberfranken für die überarbeitete Planung vorliegt, soll baldmöglichst die Ausschreibung erfolgen. Dennoch hielt sich die Freude über die Zusage in Grenzen.
Zwar haben sich die Gesamtkosten der Anlage von ursprünglich 325.000 Euro auf mittlerweile 231.000 Euro verringert, liegen aber immer noch deutlich über der Summe, die am Beginn des Vorhabens 2012 im Gespräch war. Stadtrat Wolfgang Sievert konnte es nicht nachvollziehen, weshalb ein Projekt, das ursprünglich mit 70.000 Euro veranschlagt war, jetzt auf 230.000 Euro "aufgeblasen" wurde. "Durch die vielen Auflagen sind wir in eine Kostenfalle getappt", stellte Bürgermeisterin Christine Frieß fest. Trotz Fördermittel in Höhe von 60 Prozent verbleibt für die Stadt ein Eigenanteil von 105.000 Euro.
Der Stadtrat erteilte bereits in der November-Sitzung der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr eine Absage. Eine Meinung, die der Stadtrat auch in seiner jüngsten Sitzung nicht änderte.
Zum Hintergrund: Burgkunstadt erhebt, wie viele andere Kommunen in Bayern auch, eine einheitliche Abwassergebühr, die sich nach dem Trinkwasserverbrauch richtet. Versiegelte Grundstücksflächen bleiben als Gebührenmerkmal unberücksichtigt. Das heißt, ein ganz normales Mehrfamilienhaus mit einem hohen Schmutzwasserabfluss und fast keinen Regenwasserabfluss zahlt eine hohe Verbrauchsgebühr. Ein Supermarkt mit geringem Frischwasserverbrauch und großen mit Parkplätzen und Gebäuden versiegelten Flächen zahlt eine verhältnismäßig geringe Verbrauchsgebühr, obwohl bei einem Regenschauer viel Wasser in die Kanalisation gelangt.
Mit Widerspruch wird gerechnet Burgkunstadts Verwaltung rechnet damit, dass spätestens nach der Jahresabrechnung 2014 einige Bürger Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten werden.
Stephan Endres vom Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg stellte die verschiedenen Berechnungsverfahren zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vor. Bei der die bisherige Gebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt wird, die fälligen Gebühren also getrennt umgelegt werden.