Über 200 Gramm Haschisch hatte ein 61-Jähriger bei sich zu Hause jahrelang gebunkert - bis er Besuch von der Polizei bekam.
"Hast du eine Mutter, dann hast du immer Butter", sang einmal Helge Schneider launig. Im Falle eines 61-jährigen Mannes aus dem westlichen Landkreis könnte der seiner Mutter wegen aber auch Haschisch gehabt haben. Zu einem Prozess mit durchaus anrührender Note kam es so am Mittwoch auf dem Amtsgericht.
215 Gramm Haschisch, wenngleich von schlechter Qualität, bewahrte der Angeklagte bei sich daheim auf. Als die Polizei am 3. Juni 2015 seine Wohnung betrat, kramte er sie aus einem Nachtkästchen hervor. "Wie die Polizei in meinem Zimmer war - der eine (Polizist) hat sich für meine Uhren interessiert - da hab ich's ihm gleich gegeben", erklärte der ruhige und gefasst wirkende Senior. Richterin Ulrike Barauschs Frage, warum er das Haschisch gekauft habe, beantwortete er so: "Weil ich keinen Alkohol trinke (...) Alkohol ist viel schlimmer."
215 Gramm schlechte Qualität
Mit einem echten Kriminellen dürfte es das Schöffengericht wirklich nicht zu tun bekommen haben. Warum es zusammentrat, lag an der Menge des beschlagnahmten Haschisch. 215 Gramm - da spricht der Gesetzgeber von einer nicht geringen Menge. Jedoch dürfte das Konsumieren dieser 215 Gramm keine rechte Freude machen, denn das Haschisch war von minderer Qualität und alt, gekauft irgendwann "nicht lange nach der Euro-Umstellung" in Bamberg, wie sich der Beschuldigte erinnerte. 400 Euro habe er damals bezahlt. "Das ist aber viel Geld", warf Richterin Barausch ein. "Ja", bestätigte der 61-Jährige, "wenn man noch bedenkt, dass es a Dreck war."
Zehn Jahre, vielleicht sogar 15 Jahre lang, habe das Haschisch im Nachtkästchen gelegen. Eigentlich habe er es schon vor Jahren entsorgt, versicherte der Beschuldigte. "Ich habe es schon in die Mülltonne getan, aber meine Mutter hat es wieder aus der Mülltonne raus." Auf die richterliche Nachfrage, warum seine Mutter so etwas getan haben soll, ließ der Mann tiefer blicken: "Meine Mutter macht das immer, schon ewig. Wenn sie was findet, tut sie es raus."
Drogenerfahrungen
Doch letztlich müsse er es gewesen sein, der das "gerettete" Haschisch wieder an sich nahm und somit in seinen Besitz brachte. Das eben sollte auch bei der Urteilsverkündung Würdigung erfahren. Denn der Besitz von Betäubungsmitteln stellt ein Dauerdelikt dar.
Schon mehrfach im Leben geriet der Beschuldigte an Drogen. Den Konsum von Speed, Crystal Speed und, im Alter von 20 Jahren, sogar den von Heroin räumte der Mann ein. Als Grund führte er eine belastete Kindheit an. Doch im Leben des Mannes gab es nicht nur Drogenerfahrungen, sondern auch langjährige psychische Erkrankungen depressiver Art. Ein Gutachter und Arzt für Psychiatrie sollte darum Auskunft geben, inwieweit beim Angeklagten von Schuldfähigkeit ausgegangen werden kann.
Mochte der Konsum der harten Drogen seine Vergesslichkeit befördert oder sogar seine kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt haben? Zu einer Beeinträchtigung von Intelligenz hätten sich keine Hinweise ergeben, allerdings stünde fest, dass durch den langjährigen Gebrauch von Opiaten eine Vergesslichkeit aufgetreten sei. Ein Faktum, welches vom Angeklagten bestätigt wurde. Im Grunde war es auch Staatsanwältin Franziska Winkler, die für den Mann in die Bresche sprang. Obwohl er einige Voreinträge im Führungszeugnis hatte, die dadurch zustande gekommen seien, dass seine Mutter ihn zu früheren Gelegenheiten immer wieder angezeigt habe. Die schlechte Qualität des Haschisch, die Grenze zur nicht geringen Menge, dass er nichts von der Ware in Umlauf gebracht habe, es eine "eher weiche Droge" darstelle und die Geständnisfreude des Mannes ließen sie eine halbjährige Haftstrafe auf Bewährung ins Auge fassen. Allerdings unter Inanspruchnahme eines Bewährungshelfers.
Vier Monate auf Bewährung
Nach 20-minütiger Beratung folgte das Schöffengericht der Auffassung und bestätigte die Minderschwere des Falls. Vier Monate Haft auf zweijährige Bewährungszeit, zudem ein Jahr Bewährungsaufsicht wurden verhängt.