Mit Aussagen wie "Kopf kaputt" rief ein 24-Jähriger mit verstellter Stimme Polizisten zu einem vermeintlichen Fahrradunfall. Dieser ist aber nie geschehen. Der Anrufer musste sich nun vor dem Amtsgericht Lichtenfels verantworten.
Mit einem höchst eigenwilligen Anruf bekam es die Polizeiinspektion Lichtenfels am 4. November des vergangenen Jahres zu tun. Ein 24-jähriger Bauhelfer aus dem östlichen Landkreis Lichtenfels meldete damals zweimal einen Fahrradunfall, der tatsächlich gar nicht geschehen war. Am Dienstag hatte er dafür im Amtsgericht Lichtenfels die Konsequenzen zu tragen.
Telefonmitschnitte abgespielt
Als die Verhandlung vorüber war, schien der Angeklagte gelöster. Minuten zuvor durchlebte er aber die Peinlichkeit, sich anhören zu müssen, wie er mit leicht verstellter Stimme bei der Polizei anrief. Zwei Telefonmitschnitte waren als Beweismittel zugelassen und wurden den Prozessbeteiligten vorgespielt. Auf ihnen vollbrachte der 24-Jährige Leistungen, die die Richter Alexander Zenefels als "Dilettantismus" bezeichnete.
Gegen 23 Uhr rief er bei der Polizei an und behauptete, ein Radfahrer sei in einem Unfall bei Weidnitz zu Schaden gekommen. Als der Beamte sich nach den Personalien des Anrufers erkundigte, gab dieser sich einen fremdländischen Akzent: "Er hat Platz... Kopf kaputt." Auf die Frage nach seinem Wohnort nannte er ein Asylbewerberheim. Auf die Frage nach seinem Namen aber machte er mit der Antwort "Müller" den Beamten am Telefon stutzig.
Insgesamt zwei Anrufe setzte der Angeklagte in jener Nacht ab. Die Polizei- und Rettungskräfte suchten nach dem vermeintlichen Verunfallten und wären somit bei einem tatsächlich eintretenden Unfall gebunden gewesen.
Seine Handlung sei unüberlegt gewesen, bemerkte der von Rechtsanwältin Anett Raumschüssel vertretene Mann zu dem Gehörten. Abstreiten konnte er das Gehörte nicht: "Da kann ich nichts dagegen sprechen, das gebe ich zu."
Angeklagter hat Alkoholproblem
Ein wirkliches Motiv konnte der Angeklagte selbst nicht nennen, lediglich, dass es ihm damals gesundheitlich nicht gut gegangen sei, er Streit gehabt habe und getrunken habe. Der Mann bestätigte auf Nachfrage ein Alkoholproblem. So stehe ihm demnächst sogar ein Entzug bevor und er stehe in Kontakt mit dem Blauen Kreuz, einer Einrichtung, die Alkoholkranken Hilfe bietet. Bei den damaligen Anrufen stand der Mann unter 1,7 Promille. Und dennoch sei der Angeklagte "bei klarem Verstand" gewesen, wie ein als Zeuge auftretender Polizist versicherte.
Auf die Schliche kam ihm die Polizei schnell, ließen sich die Anrufe doch zurückverfolgen. So fuhren die Beamten seine Adresse an. Zwar hatte der 24-Jährige zu diesem Zeitpunkt vorsorglich an seinem Handy die Löschung der Anrufliste vorgenommen, aber als seitens der Polizeiinspektion die Rückruftaste gedrückt wurde, klingelte sein Handy. Der Fall war damit gelöst.