Weil er in Kulmbach abgeblitzt war, schlug ein Mann zu

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Erst hat er eine junge Frau angemacht und sie dann, nachdem er abgeblitzt war, mit Fäusten traktiert. Vor Gericht kam der 24-Jährige noch einmal mit einer Geldstrafe davon. Symbolfoto: Inga Kjer, dpa
Erst hat er eine junge Frau angemacht und sie dann, nachdem er abgeblitzt war, mit Fäusten traktiert. Vor Gericht kam der 24-Jährige noch einmal mit einer Geldstrafe davon. Symbolfoto: Inga Kjer, dpa

Weil sie ihn zurückgewiesen hatte, verprügelte ein 24-Jähriger eine junge Frau aus Kulmbach. Vor Gericht kam er mit einer Geldstrafe davon.

Diese Anmache ging gründlich daneben. Zuerst hatte ein 24-jähriger Mann zwei junge Frauen angequatscht, dann wollte er sich zu ihnen setzen, und als die beiden ablehnten, verfolgte und beleidigte er sie. Das wollte sich eine der beiden 18-Jährigen nicht gefallen lassen. Sie stellte den Mann, der in Kulmbach seine schulische Ausbildung absolvierte, zur Rede.

Doch die junge Frau aus dem Kulmbacher Landkreis musste feststellen, dass der Mann nicht mit sich reden, sondern lieber die Fäuste sprechen ließ. Mehrfach schlug er der Frau ins Gesicht und gegen den Oberkörper.
Wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung wurde er jetzt vor dem Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro, insgesamt 2550 Euro, verurteilt.


Überwachungskamera als "Zeuge"


Der junge Mann kam nicht umhin, seine Tat einzuräumen, denn er hatte die Frau ausgerechnet im Vorraum einer Bank am Holzmarkt geschlagen. Dort zeichnete eine Überwachungskamera alles auf.

Vor Gericht ließ er über seinen Verteidiger Jürgen Koch aus Bayreuth erklären, dass es schon sein könne, dass er die jungen Frauen mit Worten wie "Huren" und "Schlampen" beleidigt habe. Anschließend sei es zu dem "Gerangel" gekommen, wie es der Verteidiger formulierte.

Es tue ihm leid, er wisse selbst nicht, was ihn da geritten habe, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten.


Ein paar Bierchen zuviel


Der Anwalt sagte aber auch, dass die Situation hätte vermieden werden können, wenn die junge Frau seinem Mandanten nicht gefolgt wäre, um ihn zur Rede zu stellen. Der Mann hatte noch eine weitere Erklärung für die Tat: Er habe zuvor ein bis zwei Bierchen bei einer Grillparty und einige weitere Getränke später unter anderem in der Bahnhofskneipe getrunken. Dort soll ihm jemand auch einen Schnaps ins Bier gekippt haben, als er gerade auf der Toilette war. Ob das so stimmt, konnte während der Verhandlung nicht geklärt werden.

Aber vielleicht konnte er sich auch deswegen nicht mehr an einen weiteren Vorfall erinnern. Nach der Auseinandersetzung mit den beiden jungen Frauen soll er in einer Innenstadtkneipe lauthals "Heil Hitler" gegrölt haben. Weil sämtliche Zeugen das nur gehört, aber nicht gesehen hatten, wer das so schrie, wurde der Vorwurf des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" eingestellt.

"Ich wollte ihm nur sagen, dass er uns in Ruhe lassen soll", meinte die 18-Jährige, die damals zum Opfer des Angeklagten geworden war. Dann habe er schon zugeschlagen.

Wie genau und mit welcher Heftigkeit das passierte, davon konnten sich sämtliche Prozessbeteiligte im Gerichtssaal ein Bild machen, denn dort wurde das Video der Überwachungskamera gezeigt. Jedenfalls wurde die Frau später ins Klinikum gebracht, wo ihr Schwellungen, unter anderem am Kiefer und am Schlüsselbein sowie Blutergüsse und blaue Flecken, unter anderem im Schulterbereich, bescheinigt wurden.


Eine Woche krankgeschrieben


Die Frau litt an Übelkeit, sie wurde eine Woche lang krankgeschrieben. Dazu kamen in der Folge Angstzustände und Schlafstörungen, weshalb sie sich zumindest kurzzeitig auch in psychiatrische Behandlung begeben musste.

Der Angeklagte war keine vier Monate vor der Tat ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung in seiner Heimat zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in einer Diskothek einem anderen eine Flasche über den Kopf gezogen hatte. Nebenklagevertreteranwalt Werner Brandl wusste noch von einem weiteren Verfahren, das die Staatsanwaltschaft Coburg eingestellt hatte. Dabei soll der Angeklagte ebenfalls Frauen angegangen sein.

Die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 170 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro hatte bereits Staatsanwalt Willy Dreise beantragt. Körperliche Integrität sei ein hohes Rechtsgut, deshalb müsse auch die Strafe entsprechend hoch ausfallen, so der Anklagevertreter.

Nebenklagevertreter Brandl forderte im Namen des Opfers eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Der Mann habe die Frauen massiv beleidigt und aus völlig nichtigem Anlass auf eine der beiden eingeschlagen. Eine Geldstrafe reiche da nicht mehr aus, so der Rechtsanwalt.


Anwalt gibt Frau Mitschuld


Verteidiger Koch sah dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro (1800 Euro) als ausreichend an. Das Opfer habe sich selbst in eine erkennbar gefährliche Situation begeben, denn die junge Frau hätte auch einfach wegrennen können, so der Anwalt.

Wenn sich Richterin Sieglinde Tettmann der Forderung des Staatsanwaltes anschloss, dann vor allem deshalb, weil der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte. "Ohne Geständnis hätte es für die Körperverletzung eine Freiheitsstrafe gesetzt", sagte die Richterin.

Die Vielzahl der Schläge und das brutale Vorgehen sprächen gegen den Angeklagten, der nun auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Nebenklage berappen muss.

Auch eine Schmerzensgeldforderung des Opfers kommt noch auf ihn zu.