Vom Arbeitslosengeld Crystal gekauft

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Die Droge Crystal Symbolfoto: Christopher Schulz
Die Droge Crystal Symbolfoto: Christopher Schulz

Trotz einschlägiger Vorstrafe und einer offenen Bewährung kam eine 25-jährige Frau aus Kulmbach vor Gericht noch einmal mit einem blauen Auge davon.

Sie hat einen Schlussstrich unter ihre bisherige Drogenkarriere gezogen, ihr Suchtproblem nicht nur erkannt, sondern auch eine erfolgreiche Langzeittherapie absolviert. Das Schöffengericht in Kulmbach belohnte all diese Bemühungen jetzt mit einer Bewährungsstrafe. Wegen des Erwerbs von Crystal in 17 Fällen, des Handeltreibens in drei Fällen und der jeweiligen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr verurteilte das Amtsgericht eine 25-jährige Frau aus Kulmbach zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Eigentlich wäre der jungen Frau eine Haftstrafe ohne Bewährung schon so gut wie sicher gewesen. Grund dafür ist, dass die Angeklagte erst im Jahr 2014 wegen verschiedener Drogendelikte zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt wurde. Noch einmal Bewährung bei einer einschlägigen Vorstrafe, das geht eigentlich nicht. Doch die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt begründete die Ausnahme vor allem damit, dass sich die Lebensumstände der Angeklagten komplett geändert haben. "Sie haben alles getan, um das Ruder wieder herumzureißen", sagte die Richterin zur Angeklagten. Genau das soll auch honoriert werden.

Allerdings legte das Gericht eine ganze Reihe von Auflagen fest, an die sie die Frau in der nun folgenden Bewährungszeit von vier Jahren strikt halten muss. Zum einen gab ihr das Gericht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins "Fähre" auf. Sie muss regelmäßige Termine bei einer Suchtberatungsstelle wahrnehmen und sich des Konsums jeglicher illegaler Drogen enthalten, was mit vierteljährlichen Urin- und Haaruntersuchungen penibel kontrolliert wird.

Die Angeklagte hatte seit 2011 Crystal konsumiert und spätestens seit 2104 umfangreiche Kontakte zur Drogenszene in der Region unterhalten. Konkret ging es unter anderem um zwei Gramm Crystal für 100 Euro und weitere drei Gramm für 225 Euro, die ihr damaliger und heutiger Lebensgefährte und jetzige Verlobter Ende 2014 eigens aus Cheb nach Deutschland geschmuggelt hatte.


Drogenkauf in Tschechien

In weiteren Anklagepunkten standen mehrere Beschaffungsfahrten zwischen März und Mai 2015 ebenfalls nach Tschechien im Mittelpunkt. Dabei hatten beide jeweils kleinere Mengen zwischen drei und zehn Gramm nach Deutschland geschmuggelt. Einen kleinen Teil verkaufte die Frau an ihre Kontakte in der Szene, den größeren Teil nutzte sie zum Eigenverbrauch. Ein letzter Anklagepunkt betrifft den Zeitraum Juni bis August 2015 mit noch einmal 15 Fahren nach Tschechien und einer eingeführten Gesamtmenge von rund 15 Gramm Crystal.

In der Verhandlung hatte die Angeklagte sämtliche Punkte eingeräumt. Kurios mutet es dabei an, dass der längst anderweitig verurteilte Verlobte selbst gar nicht konsumierte. Die Angeklagte hatte ihm meist ihr Arbeitslosengeld mitgegeben und der Mann kaufte den Stoff damit auf dem Markt in Cheb ein.

Eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe wollte der Anklagevertreter keine Bewährung mehr gelten lassen. Anders sah es Verteidiger Volker Beermann aus Bayreuth. Von seiner Mandantin seien keinerlei weitere Straftaten mehr zu erwarten, Ursache für die vorliegenden Taten sei einzig und allein eine schwere Suchterkrankung gewesen, die von der Angeklagten mittlerweile erfolgreich bewältigt wurde.