Die Bayreuther Richter sehen für die Klage des LBV Kronach kaum Erfolgsaussichten.
Der Bau des umstrittenen Windparks Hain-Ost mit fünf Windkraftanlagen ist wohl kaum mehr zu verhindern. So muss man eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth interpretieren.
Gegen das Projekt der Stadtwerke Mannheim gibt es rund um die bewaldeten Höhen von Reinberg und des Spitzberg in Hain, Wildenberg, Gärtenroth und Schimmendorf erheblichen Widerstand. Unter anderem hat sich die Bürgerinitiative "Wind gerne - aber mit Abstand" um den Betreiber des Hainer Schlosshofes, Helmut Schiffner, gegründet.
Nachdem die Klage des Marktes Küps aus formalen Gründen - Frist versäumt - kläglich gescheitert ist, haben die Gegner ihre Hoffnungen auf den Landesbund für Vogelschutz im Kreis Kronach gesetzt. Der LBV hat seine Klage vor dem Verwaltungsgericht damit begründet, dass seltene Vogelarten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wespenbussard gefährdet seien, und einen sofortigen Baustopp beantragt. Damit sind die Vogelschützer gescheitert, auch wenn ein Urteil in der Hauptsache noch aussteht.
Schlechte Aussichten
Auf Nachfrage bestätigt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Bayreuth, Dietmar Lang, dass die 2. Kammer keinen Anlass sieht, den vom Landratsamt Kronach angeordneten Sofortvollzug außer Kraft zu setzen. Im Eilverfahren, so Lang, sei geprüft worden, welche Erfolgsaussichten die LBV-Klage hat. "Sind sie sehr gut, muss sofort alles gestoppt werden. So war es aber hier nicht. Die Kammer hat festgestellt, dass die Klage aller Voraussicht nach keine Aussicht auf Erfolg hat", erläutert der Gerichtssprecher.
Die vorgelegten ornithologischen Gutachten hätten nicht aufgezeigt, dass von den Windenergieanlagen eine signifikante Gefährdung seltener Vögel ausgehe. Gegen die Entscheidung, so Lang, könne binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt werden.
"Ein ganz faules Osterei"
Die Gerichtsentscheidung bedeutet einen erheblichen Dämpfer für die Windpark-Gegner. "Furchtbar! Das ist ein ganz faules Osterei", meint Helmut Schiffner von der Bürgerinitiative. "Es ist völlig unverständlich, dass hier trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wird."
Die Kronacher LBV-Kreisvorsitzende Cordula Kelle-Dingel aus Pressig ist am Mittwoch nicht zu erreichen gewesen.
Die MVV Energie AG aus Mannheim begrüßt natürlich die Gerichtsentscheidung. "Der Beschluss bestätigt unsere Rechtsauffassung. Damit bleibt es beim Sofortvollzug", sagt MVV-Sprecher Roland Kress.