Verurteilter Kulmbacher will lieber in den Knast

2 Min
Weil er seine damalige Freundin krankenhausreif geschlagen hatte, musste sich ein 22-Jähriger vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Weil er seine damalige Freundin krankenhausreif geschlagen hatte, musste sich ein 22-Jähriger vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten.  Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Weil der Hund störte, hat ein 22-jähriger Kulmbacher seine Freundin krankenhausreif geschlagen. Vor Gericht bekam er jetzt die Quittung.

Er hatte seine damalige Freundin gewürgt und ihr mit der Faust derart heftig auf die Lippe geschlagen, dass sie im Klinikum genäht werden musste. Vor dem Amtsgericht gab es jetzt die Quittung dafür: der 22-jährige Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (1500 Euro) verurteilt.


Am Hals gepackt und gewürgt


Die Tat geschah am 4. August des vergangenen Jahres kurz nach Mitternacht in einer Privatwohnung in Kulmbach. Dort hielten sich die beiden auf, als es offensichtlich wegen des Hundes der damals 17-Jährigen zum Streit kam. Der Angeklagte packte die junge Frau am Hals und würgte sie. Dann zog er auf und schlug seiner Freundin völlig unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer erlitt Würgemale am Hals, mehrere Einblutungen und eine größere Platzwunde an der Lippe.

"Ich gebe die Tat zu, das war so", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er sei damals nicht Herr seiner Sinne gewesen, ihm tue das Ganze unendlich leid. Der Mann gab aber auch zu bedenken, dass er es gewesen sei, der die Polizei gerufen hatte. Mittlerweile sei man zwar nicht mehr zusammen, die junge Frau habe ihm aber längst verziehen. Sogar die Anzeige habe sie angeblich zurücknehmen wollen, was freilich nicht mehr möglich war.


Aus einem Reflex heraus


Allerdings behauptete der Angeklagte auch, dass er die Frau lediglich für vielleicht eine Sekunde gewürgt und dann wieder von ihr abgelassen habe. Auch der Schlag mit der rechten Faust gegen das Kinn sei lediglich aus einem Reflex heraus passiert. "Es ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich jemanden verletzt habe", sagte der Angeklagte reumütig.

Ihrem damaligen Freund habe plötzlich der Hund gestört, da sei er komplett ausgeflippt, berichtete die junge Frau, die als Zeugin geladen war. Das Würgen habe mindestens eine halbe Minute lang, wenn nicht sogar eine ganze Minute gedauert. Schon davor habe man sich die ganze Zeit nicht mehr richtig verstanden.

Auch gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte damals die Tat sofort eingeräumt. "Uns gegenüber hat er sich korrekt verhalten", sagte der Polizeibeamte aus Stadtsteinach, der noch in der Nacht vor Ort war und ermittelte. Der Angeklagte sei damals auffällig ruhig gewesen und habe seine Tat sofort bereut.

Allerdings war der Angeklagte schon zweimal zu Geldstrafen verurteilt worden, einmal wegen Drogenbesitzes, ein anderes Mal wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz. Staatsanwalt Roland Köhler beantragte deshalb und wegen der erheblichen Verletzungsfolgen die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.


Narbe wird bleiben


Richterin Sieglinde Tettmann hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Tat von Anfang an in vollem Umfang gestanden hat und dass es sich wohl um eine Spontantat handelte. Nicht auszuschließen sei auch, dass der Angeklagte provoziert wurde. Zulasten des Mannes wertete das Gericht das brutale Vorgehen und die Tatsache, dass eine Narbe an der Lippe dauerhaft bleiben wird.

Nach der Urteilsverkündung wollte der Angeklagte allen Ernstes wissen, ob er die Geldstrafe denn nicht auch absitzen könne. Da gebe es kein Wahlrecht für einen Angeklagten, sagte Richterin Tettmann, allenfalls Ratenzahlung oder die Umwandlung in unentgeltliche allgemeinnützige Arbeitsstunden sei unter bestimmten Umständen möglich. "So toll ist es im Knast doch auch wieder nicht", sagte die Richterin.