Urteil gegen Versicherungsvertreter kommt Berufsverbot gleich

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Die Versicherung seines eigenen Cousins hatte ein Vertreter manipuliert und sich so über 18 000 Euro ergaunert. Er hielt eine Bewährungsstrafe, die einem Berufsverbot gleichkommt. Symbolfoto: Jens Büttner, dpa
Die Versicherung seines eigenen Cousins hatte ein Vertreter manipuliert und sich so über 18 000 Euro ergaunert. Er hielt eine Bewährungsstrafe, die einem Berufsverbot gleichkommt.  Symbolfoto: Jens Büttner, dpa

Wegen Betrugs erhielt ein Versicherungsvertreter aus dem Landkreis Kulmbach eine Bewährungsstrafe. Das kommt einem Berufsverbot gleich.

Wer in der Versicherungsbranche tätig ist, der muss eine absolut weiße Weste haben. Die Branche hat sich dazu eine Selbstverpflichtung auferlegt, nach der Versicherungsvertreter regelmäßig polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen müssen. Taucht dort eine Eintragung auf, ist der Job schnell weg.

Genau das wurde jetzt einem 57-jährigen Versicherungsvertreter aus dem Kulmbacher Landkreis zum Verhängnis. Weil er unberechtigt Darlehen aufgenommen, Unterschriften gefälscht und sich so über 18 000 Euro ergaunert hatte, ist der Mann in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bayreuth zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.


Drei Monate "gewonnen"


Eigentlich kam er dabei noch gut weg, denn im erstinstanzlichen Urteil war er noch zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nutzen wird ihm das allerdings wenig, denn lediglich bei einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen wäre keine Eintragung im Strafregister erfolgt. In der Versicherungsbranche kann der Mann nun definitiv nicht mehr Fuß fassen.

Das ist auch richtig so, wurde der vorsitzende Richter Werner Kahler in der Berufungsverhandlung ungewöhnlich deutlich. Bei einem Betrug in dieser Größenordnung sei eine Geldstrafe definitiv nicht drin. Der Angeklagte habe nicht nur das Vertrauen seiner Kunden ausgenutzt, sondern auch seine Position. Kahler: "So jemand hat in der Versicherungsbranche nichts zu suchen."


Schaden zum Teil zurückgezahlt


Wenn das Gericht die Strafe im Vergleich zur ersten Instanz doch reduzierte, dann deshalb, weil der 57-Jährige bereits Schadenswiedergutmachung im großen Stil betrieben und mithilfe seiner Familie bereits 11 500 Euro an den Versicherungskonzern zurückbezahlt hatte.

Jahrzehntelang war der Mann für einen namhaften Konzern tätig. Bis er plötzlich in Geldnot geriet. Da hatte er sich als Opfer ausgerechnet seinen eigenen Cousin herausgesucht.

Der Angeklagte hatte unter anderem eine Adressänderung veranlasst, so dass der Cousin überhaupt keine Korrespondenz mehr erhielt. Dann schloss er zwei Policendarlehen auf die Verträge seines Cousins ab und ließ sich einmal 7000 Euro, ein weiteres Mal 8000 Euro auf sein Konto überweisen. In einem weiteren Fall kündigte er einen Vertrag und ließ sich den Rückkaufswert in Höhe von gut 3000 Euro auszahlen.

Der Cousin ahnte davon lange nichts. Als er irgendwann dann doch seine Kontoauszüge überprüfte, stellte sich heraus, dass die Lebensversicherung schon lange nichts mehr abgebucht hatte. Der Cousin wandte sich an die Versicherung - und schon flog der gesamte Schwindel auf. Sein Cousin habe ihm längst verziehen, sagte der Angeklagte vor Gericht und nannte sein Verhalten eine Riesendummheit. "Wenn ich doch nur alles rückgängig machen könnte", sagte der 57-Jährige, der nach der Geschichte bis zum Ersturteil im Sommer noch bei einem anderen Konzern tätig war und jetzt als Kraftfahrer arbeitet.


Aus Geldnot gehandelt


Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach hatte zuvor sieben Monate auf Bewährung beantragt. Sein Mandant habe aus Geldnot gehandelt und dabei ein "klassisches Eigentor" geschossen. Er erinnerte aber auch an das umfassende Geständnis von Anfang an, an die Bemühungen des Mannes um Rückzahlung und den "dramatischen Verlust" seiner Stellung in der Versicherungsbranche.

Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer plädierte dagegen darauf, die Berufung zu verwerfen und damit das Ersturteil in Höhe von 13 Monaten zu bestätigen. Der Jobverlust sei selbstverschuldet, sagte der Anklagevertreter. Er sprach von einem planvollen Vorgehen, von hoher krimineller Energie und vom Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses. "Es ist völlig richtig, dass so jemand in der Versicherungsbranche nichts verloren hat", so der Staatsanwalt.

Als Geldauflage muss der Angeklagte zusätzlich zum Urteil in Höhe von zehn Monaten 1000 Euro an eine humanitäre Hilfsorganisation zahlen.