Tritte gegen den Kopf brachten Kulmbacher nur Bewährungsstrafe und Arbeitsauflage ein

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Eine blutende Kopfwunde und eine Gehirnerschütterung trug eine Frau von der Prügelattacke eines 26-Jährigen davon. Der Täter stand jetzt vor Gericht. Symbolfoto. Archiv
Eine blutende Kopfwunde und eine Gehirnerschütterung trug eine Frau von der Prügelattacke eines 26-Jährigen davon. Der Täter stand jetzt vor Gericht. Symbolfoto. Archiv

Nach einer brutalen Prügelattacke stand ein 26-Jähriger in Kuilmbach vor Gericht. Er erhielt elf Monate auf Bewährung und muss 100 Sozialstunden leisten.

Eine junge Frau liegt auf dem Real-Parkplatz, ein Mann tritt auf sie ein, obwohl sie am Kopf bereits stark blutet. Der Täter, ein 26-Jähriger aus Kulmbach, bekam jetzt vor dem Amtsgericht die Quittung dafür: eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Was der Grund für die Tat vom 29. Dezember des vergangenen Jahres war, das blieb auch nach fast zweieinhalb Stunden Verhandlung und der Vernehmung von sieben Zeugen im Dunkeln. Sicher ist, dass jede Menge Alkohol im Spiel war.

Der Angeklagte hatte rund zwei Promille Alkohol im Blut. Keinen Glauben schenkte das Gericht der Einlassung des Manns, dass er zuvor von der 28 Jahre alten Frau, die zu seiner Clique gehörte, unsittlich berührt worden sei.
Das sei eine reine Schutzbehauptung, meinte die Staatsanwaltschaft und auch Richterin Sieglinde Tettmann hielt das für nicht erwiesen.

Der Angeklagte dagegen sagte aus, dass die Frau ihm in Gegenwart seiner Freundin zwischen die Beine gefasst habe. Da habe er sie weggeschubst und die Frau sei zu Boden gegangen. Was dann folgte, daran konnte oder wollte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er von der Polizei vernommen wurde und die Beamten seine Schuhe fotografierten.

Damit soll er die junge Frau mindestens drei Mal gegen den Kopf getreten haben. Juristisch gesehen ist das nicht nur eine lebensgefährliche Behandlung, sondern auch der Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs, denn feste geschlossene Winterschuhe sind ein gefährliches Werkzeug, sagte die Richterin.

Das Opfer berichtete im Zeugenstand, dass es nach dem Schubs mit dem Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen sei und dabei eine heftig blutende Platzwunde erlitten hatte. Dann habe der Angeklagte immer wieder gegen ihren Kopf getreten. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung und musste zwei Tage im Krankenhaus verbringen. Vehement verneinte die Frau, den Angeklagten "befummelt" zu haben.

Offensichtlich alkoholbedingt hatte kaum einer aus der Gruppe noch eine Erinnerung an den Vorfall. Ein unbeteiligter Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der zufällig vorbei kam, berichtete, dass er durch Hilfeschreie aufmerksam geworden sei. Als er den Mann sah, der auf die am Boden liegende Frau eindrosch, verständigte der Zeuge sofort die Polizei und bat einen zufällig vorbeikommenden Feuerwehrkameraden um Hilfe.


Kein unbeschriebenes Blatt

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von elf Monaten gefordert. Zum Nachteil sollten dem unter Betreuung stehenden Angeklagten dabei vor allem seine beiden Vorstrafen gereichen. So wurde er vor knapp drei Jahren wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe zu 300 Euro und erst im vergangenen Jahr wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu 250 Euro verurteilt. Der Angeklagte war in diesem Fall stockbetrunken auf dem Fahrrad erwischt worden.

Mit in das Urteil einbezogen wurde eine weitere Anklage, deren Vorwürfe der 26-jährige Mann vor Gericht unumwunden einräumte.