Tritt gegen den Kopf: Kulmbacher muss ins Gefängnis

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Ein Mann trat in Kulmbach auf einen Wehrlosen ein. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis. Symbolfoto: Christopher Schulz
Ein Mann trat in Kulmbach auf einen Wehrlosen ein. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis. Symbolfoto: Christopher Schulz

Ohne jeden Grund trat ein Kulmbacher auf einen Wehrlosen ein. Jetzt bekam er die Quittung: Er muss ins Gefängnis.

Völlig wehrlos lag ein betrunkener junger Mann am frühen Morgen des 14. Mai in der Oberen Stadt mitten auf der Straße, als zwei Männer auf ihn eintraten. Da kam ein dritter Mann dazu und machte einfach mit. Der 27-Jährige versetzte dem am Boden Liegenden ebenfalls einen Tritt, und zwar gegen den Kopf.
 


Zwei andere Täter nie gefasst


Das Ergebnis war, dass das Opfer bewusstlos wurde, eine Gehirnerschütterung erlitt und sein Kurzzeitgedächtnis verlor. Pech für den 27-Jährigen: Im Gegensatz zu den beiden anderen Schlägern konnte er gefasst werden. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Wäre es nach dem Vertreter der Staatsanwaltschaft gegangen, dann hätte er sogar für ein Jahr und zehn Monate hinter Gittern verschwinden müssen. "Die Tat war an der Grenze zum versuchten Totschlag", sagte der Anklagevertreter. Doch auch Richterin Sieglinde Tettmann griff mit einem Jahr und vier Monaten durch, denn Verteidiger Ralph Pittroff hatte nur zehn Monate auf Bewährung gefordert.

Die Richterin sah keinerlei Anzeichen für eine günstige Sozialprognose, und genau dies wäre für eine Bewährungsstrafe nötig gewesen. Hintergrund war, dass der Mann eine offene Bewährung aus einer früheren Verurteilung hatte, dass bereits neue Verfahren wegen anderer Straftaten anhängig sind und dass es sich um eine Vorsatztat handelte. "Da ist beim besten Willen keine günstige Prognose möglich", sagte Tettmann.

 

 


Richterin schüttelt mit dem Kopf


Sie verglich die Tat mit einem "Gewaltschub, fast wie bei manchem Computerspiel". Der Tritt sei auf jeden Fall lebensgefährdend gewesen, wobei nicht einmal der Anlass der Auseinandersetzung aufgeklärt werden konnte. "Da liegt ein Hilfloser am Boden und einen anderen packt die Aggression und er tritt einfach zu", sagte Tettmann und schüttelte mit dem Kopf.

"Wir hatten keine Chance, die beiden anderen zu ermitteln", bedauerte der Polizeibeamte von der Kulmbacher Inspektion. Der Geschädigte selbst hatte keinerlei Erinnerung mehr an die Auseinandersetzung. "Er war so benommen, dass er nicht mehr wusste, wo vorne und hinten ist", sagte der Polizist.

 

 

 

 


Erst im Krankenhaus zu sich gekommen


Die letzte Erinnerung des 31-jährigen Opfers aus Kulmbach war, dass er mit Freunden ein paar Bier in der Oberen Stadt getrunken hatte. Dann sei er erst wieder im Krankenhaus zu sich gekommen. Der Mann war länger arbeitsunfähig und konnte drei Wochen nicht richtig essen. Bis auf einen noch immer wackelnden Zahn hat er aber keine bleibenden Folgen davon getragen.

Die Entschuldigung des Angeklagten im Gerichtssaal nahm der Geschädigte nicht an. "So ein Verhalten gehört bestraft", sagte er.

Über seinen Verteidiger Ralph Pittroff hatte der Angeklagte zuvor erklären lassen, dass er die Person am Boden gesehen und ohne jeglichen Grund zugetreten habe. Er habe sich hinreißen lassen. Dieses Fehlverhalten könne er bis heute nicht erklären. "Das war eine große Dummheit", sagte er noch.