Auf die Nutzungsberechtigten kommen neue Pflichten zu: Wer eine Gruft an die Stadt zurückgibt, muss künftig nicht nur das Grabmal abbauen lassen.
Wer auf dem Stadtsteinacher Friedhof eine Gruft als Familiengrabstätte unterhält, wird künftig zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Bisher wurden die Nutzungsberechtigten von Gruftplätzen bei Rückgabe der Gruft an die Stadt lediglich dazu verpflichtet, das Grabmal abzuräumen. Die darunter liegende Gruft blieb als Raum bestehen und stand für eine Nachfolgenutzung zur Verfügung.
Eine Frage der Sicherheit
Nachdem es nun aber seit Jahren keine Nachfrage nach diesen Bestattungsplätzen mehr gibt und die statische Stabilität der abgeräumten Gruften nicht gewährleistet werden kann, ist im Interesse der Sicherheit der Friedhofsbesucher eine Neuregelung erforderlich, so Bürgermeister Roland Wolfrum (SPD). Künftig sollen die Nutzungsberechtigten deshalb nach Rückgabe nicht nur das Grabmal abräumen, sondern die Gruft auch frostsicher verfüllen lassen. Bei bereits zurückgegebenen, derzeit ungenutzten Gruften übernimmt die Stadt dies.
Entsprechende Änderungen der Friedhofssatzung werden erarbeitet.
Freie Bahn für das Gewerbegebiet
Mehr Platz für Gewerbeansiedlungen - das ist schon lange ein Ziel der Stadtsteinacher Kommunalpolitiker. Nun ist der Weg für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets am Bahnhof frei. Am Montagabend beschäftigten sich die Räte abschließend mit den Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Nachdem sich daraus keine Hindernisse für die Umsetzung ergaben, beschloss das Gremium ohne Gegenstimmen den Bebauungsplan als Satzung.
Beplant wird der Bereich zwischen den bestehenden Gewerbeflächen des Gewerbegebiets am Bahnhof und der Bauverbotszone der künftigen Bundesstraße 303. Die Gesamtfläche beträgt 3,7 Hektar, davon sind 3,3 Hektar Gewerbefläche. Damit stehen zumindest für kleinere Gewerbebetriebe künftig Ansiedlungsflächen in Stadtsteinach zur Verfügung.
Norbert Köhler vom Ingenieurbüro IVS Kronach ging mit den Räten die 23 Stellungnahmen durch. Diskussionsbedarf ergab sich dabei zum Thema Ausgleichsflächen. Der von der Untere Naturschutzbehörde festgesetzte Kompensationsfaktor von 0,5 hat zur Folge, dass bei einer Gewerbegebiets- und Verkehrsfläche von rund 35 000 Quadratmetern rund 17 500 Quadratmeter Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen müssen.
Zu viel, findet Stadtrat Martin Baumgärtner von den Freien