Stadtrat: Wird diese Wind- zur Zwickmühle?

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Sieben auf einen Streich? Nein, sagte der Stadtrat vorgestern. Mehrheitlich lehnte das Gremium erneut die geplanten Anlagen, die unter anderem bei Kirchleus und Oberdornlach entstehen sollen, ab. Landratsamt und Regierung hingegen sehen die Rechtslage eindeutig - anders. Foto: Archiv
Sieben auf einen Streich? Nein, sagte der Stadtrat vorgestern. Mehrheitlich lehnte das Gremium erneut die geplanten Anlagen, die unter anderem bei Kirchleus und Oberdornlach entstehen sollen, ab. Landratsamt und Regierung hingegen sehen die Rechtslage eindeutig - anders. Foto: Archiv

Die Stadt lehnt erneut Rotoren ab, Regierung und Landratsamt sehen dafür keine Rechtsgrundlage. Der Beginn eines Kulmbach-internen Rechtsstreits?

Diese Wind- könnten sich noch zu echten Zwickmühlen auswachsen. Die geplanten Rotoren auf der Kirchleuser Platte und bei Rugendorf haben in der Sitzung des Stadtrats am Donnerstag erneut keine Mehrheit gefunden. "Es kann uns nicht egal sein, dass die betroffenen Bürger in Kirchleus, Oberdornlach, Esbach oder Grafendobrach dagegen sind", begründete Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) die Ablehnung des Projekts durch die Stimmen seiner Partei und der WGK.

Bereits in der Juni-Sitzung war das Vorhaben abgeschmettert worden, weil die Mehrheit der Räte die Mindestabstände zur nächst gelegenen Wohnbebauung als zu gering ansah.

Die Krux: Als die Firma Windpark Schimmendorf den Bauantrag für die Anlagen im September 2013 einreichte, war von Horst Seehofers umstrittener 10-H-Regel (die zehnfache Höhe des Windrads ergibt den Mindestabstand) noch keine Rede. Es gibt zwar mittlerweile einen Beschluss des bayerischen Kabinetts, eine so genannte Länderöffnungsklausel zur Regelung der Abstände umzusetzen - doch unumstößliches Gesetz ist das bislang nicht.

Empfehlung zur Genehmigung

Das Landratsamt Kulmbach als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hatte die Ablehnung der sieben Windkraftanlagen als nicht rechtskonform moniert. Was die Behörde zur erneuten Ablehnung durch den Stadtrat sagt? "Der Beschluss ist ja erst am Donnerstag gefasst worden, deswegen haben wir noch nichts schriftlich vorliegen, zu dem wir wiederum rechtlich Stellung nehmen könnten", sagte Philipp Hetzel gestern auf BR- Nachfrage. Der Abteilungsleiter für Kommunales, Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verweist drauf, dass zu prüfen sei, ob das Vorhaben "den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtsgrundlagen entspricht". Das Amt gibt die Empfehlung, die Anlagen zu genehmigen, weil der Projektierer sein Vorhaben vor dem 10-H-Stichtag einreichte. Die Regierung von Oberfranken hat ihrerseits bestätigt, dass die Rotoren auf Stadtgebiet zulässig seien. Es stünde dem Gremium Stadtrat nicht zu, das Einvernehmen zu verweigern.

Landrat Klaus Peter Söllner selber war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf ihn aber könnte möglicher Weise die Aufgabe zukommen, dass er als oberster Dienstherr der Landkreisbehörde sich nicht nur über das Votum des Stadtrats hinwegsetzen müsste; es geht auch um eine mögliche juristische Auseinandersetzung für den Fall, dass wiederum die Stadt sich nicht dem Entscheid beugt und ihrerseits vor das Verwaltungsgericht als nächste juristische Instanz geht.

Ob OB Schramm den Klageweg ernstlich in Erwägung zieht? Die Antwort gestern fiel kurz aus: "Das werden wir dann zu gegebener Zeit in den zuständigen Gremien beraten."