Frist einhalten: Stadt Kulmbach mit wichtiger Erinnerung zu Steuer-Stichtag

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Am 15. Februar 2026 sind in Kulmbach wichtige Steuerzahlungen fällig. Die Stadt erinnert an die Frist für Gewerbesteuer, Grundabgaben und Hundesteuer.

Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: Der 15. Februar 2026. Dieser Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden.

Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer, der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) und der Hundesteuer am 15. Februar 2026 fällig wird.

Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

  • Sparkasse Kulmbach-Kronach; IBAN DE84771500000000100073
  • VR Bank Oberfranken Mitte eG; IBAN DE91771900000000000892

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung, noch die Anfertigung der Überweisung durch den Zahlungspflichtigen erforderlich.
Auch können so Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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