Freundin am Großglockner zurückgelassen und erfroren: Alpinist verurteilt

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Sie kroch zuletzt nur noch auf allen Vieren, er suchte Hilfe – zu spät: Warum der Richter den erfahrenen Alpinisten für den Tod seiner Partnerin verantwortlich macht.

Update vom 20.02.2026: Freundin starb am Großglockner - Alpinist verurteilt

Der Freund und Kletterpartner einer auf dem Großglockner in Österreich erforerenen jungen Frau, ist wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf Österreichs höchsten Berg geklettert. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.

Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter unternommen hatte, sagte der Richter. "Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod." Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen.

Alpinist sieht sich als unschuldig

Der Angeklagte habe seiner Freundin auch ungeeignete Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als sich das Wetter verschlechterte und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.

Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. "Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück", sagte er.

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist". Er bekannte sich jedoch nicht schuldig.

Alpin-Experte sieht Fehler bei Angeklagtem

Der Mann hob hervor, dass seine Freundin ebenfalls eine leidenschaftliche Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", erklärte der 37-Jährige. Aus der Sicht des Richters lag jedoch ein erheblicher Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Mann, er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen.

Im Verfahren sagte auch ein Alpin-Experte aus. Einerseits schätzte er den Angeklagten als äußerst leistungsfähigen und erfahrenen Bergsteiger ein. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. "Nicht angemessen", "unverständlich", "absolut inkompetent" - so charakterisierte der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.

Ex-Freundin: Wurde auch am Großglockner allein gelassen

Eine ehemalige Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. "Dann war er auf einmal weg", berichtete sie. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte", schilderte die Zeugin.

Der Richter sagte, der 37-jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. "Weitergehen um jeden Preis" - so beschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten.

Update vom 19.02.2026, 18.41 Uhr: Freundin am Großglockner erfroren – Alpinist vor Gericht

Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Salzburgerin auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der heute 37-jährige Salzburger musste sich am Donnerstag, 19. Februar 2026, vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten. Die Frau starb allein in der Dunkelheit, während ihr Freund überlebte.

Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft Innsbruck drastische Worte. Der Angeklagte habe seine Freundin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Gegen 2 Uhr habe der Angeklagte seine Freundin zirka 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen. 

Zu Beginn des Prozesses wandte sich der 37-Jährige mit einem emotionalen Statement an den Richter. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist." Ein Schuldbekenntnis sprach er jedoch nicht aus. Sein Anwalt Kurt Jelinek betonte: "Meinem Mandanten tut der Tod seiner Lebensgefährtin unendlich leid. Er möchte vor allem gegenüber der Familie der Verstorbenen sein tief empfundenes Bedauern zum Ausdruck bringen", so der Rechtsanwalt.

Die detaillierten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft dem Alpinisten aus Salzburg eine Reihe von schweren Fehlern vor. Da der Angeklagte im Gegensatz zu seiner Freundin mit alpinen Hochtouren bereits sehr erfahren war und die Tour geplant hat, war er als verantwortlicher Führer der Tour anzusehen. Aus Sicht des Anklägers agierte der Mann faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin.

Die Staatsanwaltschaft macht dem Angeklagten konkret folgende Fehler zum Vorwurf:

Planung und Vorbereitung:

  • Trotz der Unerfahrenheit der Frau, die noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht hat, und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse hat der Angeklagte mit ihr die alpine Hochtour auf den Großglockner über den Stüdlgrat im Winter unternommen
  • Der Angeklagte hat im Rahmen der Tourenplanung den Start der Tour rund zwei Stunden zu spät angesetzt
  • Der Angeklagte hat im Rahmen der Tourenplanung nicht mit einem Notfall gerechnet, sodass er keine ausreichende Biwak-Notausrüstung mitgeführt hat

Ausrüstung:

  • Der Angeklagte hat es zugelassen, dass seine Freundin mit Splitboard und Snowboard-Softboots und damit eine für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände nicht geeignete Ausrüstung verwendet hat

Entscheidungen während der Tour:

  • Der Angeklagte hätte angesichts des starken bis stürmischen Windes mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 Kilometern pro Stunde sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des "Windchill"-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt, spätestens am sogenannten "Frühstücksplatzl" umkehren müssen
  • Der Angeklagte hat es unterlassen, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen

Kritische Versäumnisse in der Nacht:

  • Obwohl der Angeklagte mit seiner Freundin de facto ab ca. 20:50 Uhr nicht mehr weitergekommen ist, hat er weiterhin keinen Notruf abgesetzt und auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers um ca. 22:50 Uhr keine Notsignale abgegeben, sondern mit einer Verständigung der Rettungskräfte bis 3.30 Uhr zugewartet
  • Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, hat er erstmals um 0:35 Uhr einen Alpinpolizisten angerufen. Obwohl der Inhalt des Gespräches unklar geblieben ist, nahm der Angeklagte nicht noch einmal Kontakt zu den Rettungskräften auf. Er hat sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen
  • Der Angeklagte hat es unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 2 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen oder ihr den schweren Rucksack samt Splitboard abgenommen

Verteidigung: "Ein tragischer Unglücksfall"

Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestreitet der Angeklagte entschieden. "Aus Sicht der Verteidigung war das Ableben der Frau ein tragischer Unglücksfall", heißt es in der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Die Alpinisten hätten die Tour - sie sollte über den Stüdlgrat auf den Großglockner und zurück über den Kleinglockner, die Adlersruhe zum Parkplatz beim Lucknerhaus führen - gemeinsam geplant, wie Rechtsanwalt Jelinek betont: "Beide hielten sich (...) für ausreichend erfahren, adäquat vorbereitet und gut ausgerüstet", steht in der Stellungnahme. Beide verfügten über "einschlägige alpine Erfahrung" und waren "in sehr guter körperlicher Verfassung". Der Angeklagte wies zudem darauf hin, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der Angeklagte - entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.

Die Tour am Samstag, dem 18. Januar, habe planmäßig um zirka 6.45 Uhr begonnen. Gegen 9.30 Uhr haben sie die Stüdlhütte, etwa eine Stunde später den Einstieg zum Stüdlgrat erreicht. Auf diesem trafen sie um etwa 13.30 Uhr beim sogenannten Frühstücksplatzerl ein, wo laut Beschuldigtem das weitere Vorgehen besprochen wurde. Beiden sei bewusst gewesen, dass hier der "point of no return" sei, heißt es in der Stellungnahme. Also jener Punkt auf der Tour, an dem man nicht mehr umkehren konnte, wenn man ihn überschritt. Da weder die Frau noch der 36-Jährige erschöpft oder überfordert waren, gingen sie weiter.

Gegen 22.30 Uhr überflog ein Polizeihubschrauber die Alpinisten und leuchtete sie an. Da sich beide aber gut fühlten, nicht mehr weit vom Gipfel entfernt waren, bestand keine Notlage und es wurde daher auch nichts Derartiges signalisiert, so der Beschuldigte. Sein Anwalt verweist in dem Schreiben auf übereinstimmende, ähnliche Aussagen von vier Zeugen. Doch diese Situation sollte sich auf dramatische Weise ändern: Die Bedingungen verschlechterten sich und die 33-Jährige habe "auf einmal vermehrt Erschöpfungserscheinungen gezeigt", so ihr Begleiter. Das sei "für ihn völlig überraschend und objektiv nicht vorhersehbar" gewesen. "Eine Rückkehr war zu diesem Zeitpunkt jedoch keinesfalls mehr möglich".

Umstrittener Notruf nach Mitternacht

Nachdem sich der Zustand seiner Freundin weiter verschlechtert hat, beschloss der damals 36-Jährige doch eine Hubschrauberbergung zu organisieren. Der Beschuldigte habe laut seiner Stellungnahme sein Handy herausgeholt und dabei bemerkt, dass er mehrere Anrufe und Nachrichten eines Alpinpolizisten hat. Diese habe er nicht bemerkt, weil das Handy "bei eingehenden Anrufen und Nachrichten nur leicht vibrierte".

Am Sonntag, 19. Januar, um 0.35 Uhr in der Früh rief der Salzburger diesen Alpinpolizisten an und teilte ihm mit, dass jetzt "insbesondere seine Freundin - aber beginnend auch er selbst - stark erschöpft seien, nur noch sehr langsam vorankommen und daher zeitnah Hilfe erforderlich ist".

Was dann passiert ist, darüber gehen die Aussagen auseinander. Der Polizist sagte während der Vernehmung aus, dass der Beschuldigte ihm gesagt habe, es sei "alles in Ordnung". "Das ist unrichtig", kontert der 36-Jährige und meinte, das habe sich auf den Zeitpunkt des Hubschrauberüberflugs bezogen. Er, so heißt es in der Stellungnahme, sei der Überzeugung gewesen, dass der Alpinpolizist über den Ernst der Lage Bescheid wusste und dass rasch Rettung gebraucht werde. Seiner Freundin habe er gesagt, dass laut Polizisten derzeit kein Hubschraubereinsatz möglich sei, und man daher in Bewegung bleiben müsse, um sich einigermaßen warm zu halten.

Anwalt: Alpinpolizei hätte früher reagieren müssen

Beide schafften es noch zu einer Schneerampe, 30 bis 40 Höhenmeter vom Gipfelkreuz entfernt: "Die Situation war jedoch aussichtslos: Die Frau war körperlich derart erschöpft, dass sie den Aufstieg gar nicht mehr fortsetzen konnte." Da er keine Chance gesehen habe, der 33-Jährigen unter diesen Umständen vor Ort zu helfen, habe er, "im Einvernehmen mit seiner Freundin die Entscheidung getroffen, alleine (...) abzusteigen", in der Hoffnung bei der Adlersruhe auf andere Bergsteiger zu treffen und Hilfe holen zu können - eine vergebliche Hoffnung. Auch Versuche seine Freundin telefonisch zu erreichen, waren erfolglos, so der 36-Jährige in seiner Aussage.

Gegen 3.30 Uhr rief der Beschuldigte erneut den Alpinpolizisten an und "teilte diesem mit, er habe seine Begleiterin zurücklassen müssen". Da er selbst ebenfalls völlig erschöpft war, "regte er auch an, erneut einen Hubschrauber zur 33-Jährigen zu schicken". Doch zu diesem Zeitpunkt war es für die Salzburgerin leider bereits zu spät. Sie war verstorben - alleine, völlig entkräftet, in Eiseskälte und Finsternis, in rund 3800 Metern Seehöhe, nur wenige Meter vom Gipfelkreuz entfernt. Als die Bergretter am Sonntag, dem 19. Jänner, gegen 10 Uhr bei der Frau eingetroffen waren, war diese bereits tot.

"Ob und warum die Rettungskette tatsächlich erst so spät in Gang gesetzt wurde", obwohl bereits um 0.30 Uhr über die kritische Situation berichtet worden ist, wie Jelinek in der Stellungnahme schreibt, muss die Staatsanwaltschaft Innsbruck prüfen. "Aus unserer Sicht hätte die Alpinpolizei bereits zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen", sagt Jelinek.

"Geh jetzt, geh!": Das Verfahren und die Beweisaufnahme

"Geh jetzt, geh!" - Mit diesen Worten habe die Frau ihren Freund selbst gebeten, sie in der für beiden gefährlichen Situation alleine zu lassen und Hilfe zu holen, schilderte hingegen der Angeklagte. "Sie hat mir dadurch das Leben gerettet", meinte er. 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt, Mobiltelefone, die Sportuhren der Verstorbenen und des Angeklagten, Lichtbilder und Videos ausgewertet sowie Zeugen vernommen. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren schriftlich Stellung genommen und dabei ein Fehlverhalten in Abrede gestellt. Abschließend hat ein alpintechnischer Sachverständiger unter Berücksichtigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse ein Gutachten erstellt. Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-jährige Salzburger für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Wird er verurteilt, drohen ihm wegen grob fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen - darunter Bergretter - aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen

Ursprungsmeldung vom 21.01.2025: Kurz vor dem Gipfel erfroren - Bergsteigerin (33) stirbt am Großglockner

Der Tod einer 33-jährigen Alpinistin knapp unterhalb des Gipfels des Großglockners in Österreich ist nach Ansicht eines Spezialisten vermutlich auf eine Unterschätzung des kräftigen Windes zurückzuführen. "Der kühlt aus und zehrt", sagte ein Sprecher der Bergrettung zur österreichischen Nachrichtenagentur APA. Die gebürtige Österreicherin war nur 50 Meter unterhalb des Gipfels erfroren.

Die Bergsteigerin war zusammen mit ihrem 36 Jahre alten Partner am Samstag bei ansonsten optimalem Wetter zu dem (mit 3798 Metern) höchsten Berg der Alpenrepublik aufgebrochen. Aufgrund konditioneller und technischer Herausforderungen sei das Paar jedoch nicht wie geplant vorwärtsgekommen, so die Polizei.

Bergsteigerin erfriert am Großglockner

Die Alpinisten hatten eine Position erreicht, an der sie nicht mehr umkehren konnten. "Wenn man über das sogenannte Frühstücksplatzl drüber ist, kann man nicht mehr zurückgehen", so der Bergretter.

In der Nacht zum Sonntag stieg der 36-Jährige auf einer alternativen Route ab und holte Hilfe. Die Frau war beim Eintreffen der Bergrettung am Sonntagvormittag jedoch bereits gestorben. 2010 waren drei polnische Bergsteiger am Großglockner erfroren. sl/mit dpa

Vorschaubild: © Joachim Hauck/dpa