Seit dem 1. Januar 2026 können sich Rentner mit der Aktivrente bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen - eigentlich. Denn gleich zum Start gab es eine Panne.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die Aktivrente. Sie ist Teil des Rentenpakets der Bundesregierung und soll laut Kanzler Friedrich Merz (CDU) Anreize für Rentner schaffen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Rentner können sich im Alter durch das neue Konzept bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Die Erwartungen sind hoch: Wie der Bundesrat berichtet, könnten dem Arbeitsmarkt dadurch laut Berechnungen der Bundesregierung circa 168.000 Rentner weiterhin zur Verfügung stehen. Aktuelle Zahlen zur tatsächlichen Nutzung der Aktivrente liegen bisher jedoch noch nicht vor. Schon jetzt dürfte die Aktivrente bei vielen Ruheständlern jedoch für Unmut sorgen.
Rentner bekommen im Januar zu wenig ausbezahlt - das ist der Grund
Der Grund: Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wurde der Lohn vieler Betroffener im Januar trotz eigentlich geltendem Steuer-Bonus ganz normal versteuert.
Den Grund dafür erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der Agentur. "Tatsächlich liegt die Ursache weniger bei den Arbeitgebern als im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung", betont sie. Schließlich hat der Bundestag das Rentenpaket am 5. Dezember 2025 beschlossen, die Zustimmung des Bunderats folgte erst am 19. Dezember. Für die Umsetzung blieb also nicht viel Zeit.
Die hätte es jedoch für die Anpassung von Lohnabrechnungsprogrammen, Klärung zentraler Anwendungsfragen und Adaptionen der Software gebraucht. Doch was bedeutet das nun für betroffene Rentner? Bekommen sie das Geld zurück?
Panne bei Aktivrente im Januar: Wann bekommen Rentner ihr Geld zurück?
Ja, betont Karbe-Geßler im Gespräch mit der dpa. Wann genau hänge jedoch von der Umsetzung der erforderlichen Software-Updates ab. Erst wenn diese abgeschlossen sind, könne das zu viel einbehaltene Geld mit der nächsten Gehaltsabrechnung erstattet werden.
Ein bis zwei Monate nach der technischen Bereitstellung der Software könnten Rentner dann mit einer Rückzahlung rechnen. Wenn das Arbeitsverhältnis bis dahin bereits beendet wurde, könnte die Erstattung jedoch auch erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr erfolgen.