Schreckschuss gegen Klingelterror

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1500 Euro muss ein 27-jähriger Kulmbacher zahlen. Er hielt einem 18-Jährigen eine Schreckschusspistole vor die Nase - hatte dafür aber keinen Waffenschein.

Es war der reinste Klingelterror, den mehrere Jugendliche immer wieder in einer Straße in Kulmbach veranstaltet hatten. Zu später Stunde läuteten sie nicht nur bei sämtlichen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, sondern verklebten die Klingeln mit einer Art Paketband, sodass die teils schon schlafenden Bewohner unter "Dauerfeuer" standen.
Einem 27-jährigen Anwohner reichte es eines Abends endgültig. Kurzerhand machte er sich mit einem Schreckschussrevolver auf dem Weg und hielt die Waffe einem jungen Mann vor die Nase. Allerdings hatte der 27-Jährige nicht den erforderlichen kleinen Waffenschein.
Wegen des "vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe" musste er sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (1500 Euro) verurteilt.
"Das war Blödsinn, ich habe einen Fehler gemacht, dazu stehe ich", sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe die jungen Leute lediglich erschrecken wollen, die Waffe sei gar nicht geladen gewesen. Er habe ja nicht einmal gewusst, dass er dafür einen kleinen Waffenschein gebraucht hätte. Der Angeklagte sagte aber auch, dass der Klingelterror schon seit geraumer Zeit anhielt. Er müsse um fünf Uhr zur Frühschicht, da könne er sich nicht Nacht für Nacht von den jungen Leuten um den Schlaf bringen lassen.
Ein anderer Bewohner des Mehrfamilienhauses bestätigte als Zeuge den Klingelterror. Er war es, der einen der Jugendlichen gestellt hatte. Dann seien mehrere Nachbarn gekommen, darunter auch der Angeklagte mit der Waffe. Die habe er ihm aber gleich abgenommen. Der ertappte Klingelputzer sei ganz schön verängstigt gewesen.
Nein, er habe nur ein bisschen Angst gehabt, sagte der 18-Jährige, der ebenfalls als Zeuge geladen war. Der Angeklagte habe ihm die Waffe an den Kopf halten wollen, behauptete der junge Mann. Das Klingelputzen sei natürlich Blödsinn gewesen, so der Zeuge weiter.
Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit ihrem Urteil von 1500 Euro geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (1800 Euro). Sie sei der Überzeugung, dass dem Angeklagten sein Verhalten wirklich leid tut. Außerdem sei die Provokation der jungen Leute vorausgegangen.