Schlagring zwischen Zeugnissen

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In der Wohnung des Angeklagten wurde ein verbotener Schlagring gefunden. Symbolbild: Daniel Karmann dpa
In der Wohnung des Angeklagten wurde ein verbotener Schlagring gefunden. Symbolbild: Daniel Karmann dpa

Er war mehrfach ohne Führerschein unterwegs und besaß eine verbotene Waffe. Dafür bekam ein 20-Jähriger jetzt Dauerarrest und Sozialstunden aufgebrummt.

Mit dem Partymodus ist jetzt erst einmal Schluss: Weil ein 20-jähriger Mann aus Kulmbach zum wiederholten Mal ohne Führerschein mit dem Auto erwischt wurde und weil er einen verbotenen Schlagring besessen hatte, verurteilte ihn Jugendrichter Christoph Berner zu einer Woche Dauerarrest. Zusätzlich muss der junge Mann 60 unentgeltliche, gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, vor dem Ablauf von acht Monaten darf er keinen neuen Führerschein beantragen und mit der Agentur für Arbeit muss er eine Eingliederungsvereinbarung treffen.
Dabei hatte der Angeklagte mit diesem Urteil sogar noch Glück, Ursprünglich warf ihm die Staatsanwaltschaft zusätzlich vor, eine Geldbörse unterschlagen sowie fast 70 Gramm Marihuana und fast vier Gramm Cannabis in seinem Besitz gehabt zu haben. Der Angeklagte stritt beides ab, nachgewiesen konnte es ihm nicht werden, so dass dem Gericht nichts anderes übrig blieb, als die Vorwürfe einzustellen.
Die Fahrt ohne Führerschein räumte der 20-jährige dagegen unumwunden ein. Am Weiherdamm in Kulmbach wurde er am 19. Mai des vergangenen Jahres erwischt, und das auch noch unter Drogeneinfluss und nicht zum ersten Mal. Erst kurz davor wurde er verurteilt, weil er schwarzgefahren war. Der Angeklagte hatte damals seinen Führerschein beim Landratsamt abgegeben und war unmittelbar danach mit dem Auto nach Hause gefahren. Dreister geht es kaum noch. Das damalige Urteil wurde jetzt miteinbezogen.


Wohnung zwangsgeräumt

Im September wurde dann auch noch seine Wohnung zwangsgeräumt, weil der Mann kurzerhand die Mietzahlungen einstellte. Im Zuge der Wohnungsauflösung entdeckte der Vermieter den Schlagring in einer Klarsichthülle inmitten eines Dokumentenordners mit Schulzeugnissen. Während der Angeklagte vor Gericht angab, nie einen solchen Schlagring besessen zu haben, war sich der Vermieter ganz sicher, dass in dem Ordner ausschließlich Dokumente des Angeklagten zu finden waren. Wem hätte der Schlagring also sonst gehören sollen.
Überhaupt war der Vermieter, ein 69-jähriger Kulmbacher, gar nicht gut auf den Angeklagten zu sprechen. 2500 Euro an Mietrückständen seien noch offen, eine Vollstreckung laufe bereits. Auf seinem Schaden bleibt der Vermieter wohl oder übel sitzen. Der Mann berichtete, dass der Angeklagte beispielsweise Wohnungstüren mit Schlagsternen durchbohrt hatte, das Wasser einfach laufen ließ und jede Menge Müll zurückließ. Sieben Kubikmeter Müll habe er nach der Zwangsräumen entsorgen müssen, darunter hunderte Flaschen und Pizzakartons. "Der hat gehaust wie eine Sau", so der Vermieter sichtlich verärgert.
Den Besitz der Drogen und auch die Sache mit dem gefundenen oder gestohlenen Geldbeutel schob der Angeklagte dagegen seinem damaligen Mitbewohner in die Schuhe. Mit den Karten in der Geldbörse wurden unter anderem Überweisungen an ein Lottounternehmen getätigt. Der damalige Mitbewohner, ein 23-jähriger Kulmbacher war zwar als Zeuge geladen, gab vor Gericht aber ebenfalls den Ahnungslosen. Ihm habe das jedenfalls nicht gehört, sagte er.


Besorgniserregende gleichgültig

Schon im letzten vorliegenden Urteil wurde dem Angeklagten eine "besorgniserregende Gleichgültigkeit" attestiert. Eine Lehre hatte er abgebrochen, eine Zeit lang war er sogar obdachlos und übernachtete mal da, mal dort. Reifeverzögerungen seien offensichtlich, deshalb sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, meinte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Stefan Fürst vom Landratsamt.
Staatsanwalt Stefan Kolb hatte zusätzlich zu den verhängten Sanktionen auch noch eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro beantragt. Davon sah Richter Jugendrichter Christoph Berner ab, weil der Angeklagte ohnehin kein Geld besitzt und aktuell von Arbeitslosengeld lebt. "Sie müssen schauen, dass sie ihr Leben endlich auf die Reihe bekommen", gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.